Vorlage - V/STR/75/0450/11
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Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der eingemeindeten Gemeinde Döbris:
1. Änderungssatzung
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Döbris
Aufgrund der §§ 6, 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBI. LSA S . 383) in der zur Zeit gültigen Fassung i.V.m. den §§ 9 und 16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1998 (GVBl. LSA S. 81) in der zur Zeit gültigen Fassung , in Verbindung mit §§ 2, 5, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 406) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 03.02.2011 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Döbris beschlossen:
Artikel 1
Änderungen
Im Titel der Satzung werden die Worte „Gemeinde Döbris“ durch die Worte „Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau“ ersetzt.
§ 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Die Stadt Zeitz (Stadt) betreibt in der Ortschaft Pirkau (ehemalige Gemeinde Döbris) Abwasserbeseitigungsanlagen nach Maßgabe der in diesem Gebiet geltenden Entwässerungssatzung.
Der § 16 Gebührensatz erhält folgende Fassung:
(1) Die Schmutzwassergebühr beträgt 3,40 € je m³ Schmutzwasser (zentrale Schmutzwasserbeseitigung).
(2) Für die teilweise Deckung der Fixkosten wird neben der Schmutzwassergebühr eine Grundgebühr erhoben. Diese beträgt je angeschlossenen Grundstück 14,00 €/Monat.
Das Wort bzw. der Wortteil „Gemeinde“ wird in folgenden Paragraphen durch das Wort bzw. den Wortteil „Stadt“ ersetzt:
§ 1 Sätze 2 und 3, § 2 Satz 1, § 3 Satz 1, § 10 Absatz 2 Sätze 8 und 9, § 15 Sätze 4, 5, 8, 11 und 13, § 17 Satz 7, § 18 Satz 2, § 20 Absatz 2, Absatz 3, Sätze 2 und 3, § 22 Sätze 1 und 2, § 23 Sätze 1, 2 und 4, § 24 Sätze 1 und 2 sowie § 25 Satz 1
Die Worte „Gemeinde Döbris“ werden in § 10 Absatz 1 Satz 1 durch das Wort „Stadt“ ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft.
Zeitz, am …………………
Begründung:
Die Gemeinde Döbris (Pirkau) wurde mit Eingemeindungsvertrag zum 01.07.2010 in die Stadt Zeitz eingemeindet.
Die Fortgeltung dieser Satzung der ehemaligen Gemeinde Döbris (Pirkau) wurde im Gebietsänderungsvertrag bis längstens 30.06.2014 vereinbart. .
Zur Klarstellung wurden Regelungen zum Abrechnungsgebiet und zur Benennung der Gemeinde eingefügt.
Unumgänglich ist jedoch die Fortschreibung der Gebührenkalkulation der ehemaligen Gemeinde. Vorliegend wurde für die Jahre 2011 und 2012 (2010 bereits abgelaufen – 3-Jahresgebührenzeitraum) die Gebührenkalkulation überarbeitet und im Ortschaftsrat des jetzigen Ortsteiles Pirkau in der Ortschaftsratssitzung am 28.12.2010 vorgestellt.
Die neu kalkulierten Gebührensätze sind in einer 1. Änderungssatzung durch den Stadtrat zu beschließen. Es bleibt jedoch bei den bestehenden Grundregelungen der ehemaligen Gemeinde Döbris (Pirkau).
In den beigefügten Anlagen 10, 11, 12 und 13 wird die Kalkulation dargestellt. Diese Daten wind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz (Stand: 7.1.2011) enthalten.
Anlagen:
Anlagen 10, 11, 12 und 13
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage 10 1. ÄS Abw. Döbris (101 KB) | |||
2 | Anlage 11 1. ÄS Abw. Döbris (93 KB) | |||
3 | Anlage 12 1. ÄS Döbris0001 (61 KB) | |||
4 | Anlage 13 1. ÄS Döbris0002 (49 KB) |