Vorlage - V/STR/74/0451/11
|
|
Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2011 für den Eigenbetrieb
Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: | Eigenbetriebsgesetz LSA vom 01.04.1997 |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Der Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz hat den Wirtschaftsplan 2011 auf der Grundlage des Eigenbetriebsgesetzes LSA, gültig seit dem 01. 04. 1997, erstellt.
Die Finanz- und Vermögenslage ist auf den laut Eigenbetriebsgesetz vorgegebenen Formblättern erstellt.
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2011 EB SSBZ
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anl. BV WP 2011 EB SSBZ (70 KB) |