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Vorlage - V/STR/74/0451/11  

Betreff: Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetriebes Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz (SSBZ)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Stadtreinigungs- u. Servicebetrieb der Stadt Zeitz"
Federführend:SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
26.01.2011 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
03.02.2011 
15. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/74/0451/11)
Anlagen:
Anl. BV WP 2011 EB SSBZ

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2011 für den Eigenbetrieb

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2011 für den Eigenbetrieb

Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

Eigenbetriebsgesetz LSA vom 01.04.1997

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Der Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz hat den Wirtschaftsplan 2011 auf der Grundlage des Eigenbetriebsgesetzes LSA, gültig seit dem 01. 04. 1997, erstellt.

 

Die Finanz- und Vermögenslage ist auf den laut Eigenbetriebsgesetz vorgegebenen Formblättern erstellt.

 

Anlagen:

Anlagen:

Wirtschaftsplan 2011 EB SSBZ

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anl. BV WP 2011 EB SSBZ (70 KB)