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Vorlage - V/STR/65/0464/11  

Betreff: Ausbau der Westecke im Ortsteil Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Bezüglich:
V/STR/65/0463/11
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
23.02.2011 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Theißen Vorberatung
24.02.2011 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
17.03.2011 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
24.03.2011 
16. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0464/11)
Anlagen:
Lageplan Westecke

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Lindenstraße / des Friedensplatzes im Ortsteil Nonnewitz

 

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Westecke im Ortsteil Theißen.

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Theißen wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Westecke als Anliegerstraße klassifiziert.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt

(KAG LSA) § 6 i.V.m. der Gemeindeordnung für das

Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) §§ 6 und 44 Abs. 3

Nr. 1 sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Theißen §§ 1 und 4, sowie §§ 3 und 6 in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung

bereits gefasste Beschlüsse:

 

-

aufzuhebende Beschlüsse:

 

-

 

 

 

Begründung:

 

Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über die gesamte Westecke im Ortsteil Theißen.

 

Da nur die Straßenbeleuchtung erneuert bzw. ergänzt wurde, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Die Beleuchtung entsprach nicht den lichttechnischen Voraussetzungen und war technisch verschlissen. Durch die enviaM erfolgte der Rückbau der vorhandenen Gittermasten.

Die Beleuchtung (2 Lichtpunkte) konnte so zeitgleich mit erneuert werden.

                           

Baubeginn:                   Juni 2010

 

Fertigstellung:                   September 2010    

 

 

Die gesamten Baukosten für die Baumaßnahme in der Westecke betragen 3.095,10 €.

 

Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Theißen beitragspflichtig.

 

Da die Westecke als Anliegerstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Nr. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

 

Einnahmen:        

 

 

      Anteil der Beitragspflichtigen                                                                                    2.166,57 €

      (70 % gem. § 4 Abs. 4 Nr. 1 der

      Straßenausbaubeitragssatzung)

 

 

Ausgaben:

 

1. Kosten der zu be-              2. Jährliche Folge-              3. Maßnahmebezo-

    schließenden Maß-                  kosten:                  gene Einnahmen:

    nahme:                      -                   -

 

    3.095,10 €

                                  

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Westecke (226 KB)