Vorlage - V/STR/32/0476/11
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Der Stadtrat beschließt die Aufhebungssatzung zur Marktordnung der Stadt Zeitz über die Regelungen des Marktwesens in der Stadt Zeitz vom 05.06.1997.
Gesetzliche Grundlage: | §§ 6 (1) und 44 (3) Nr. 1 GO LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | II/0594/0509/07 |
aufzuhebende Beschlüsse: | II/0594/0509/07 |
Begründung:
Im Rahmen der Haushaltsdebatte zum Haushalt für das Jahr 2011 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Privatisierung der Wochenmärkte in Zeitz, die auf dem Platz der Deutschen Einheit und auf dem Neumarkt durchgeführt, möglich ist.
Nach entsprechender Ausschreibung erfolgte die Vergabe.
Im Hauptausschuss vom 09.12.2010 wurde die Betreibung und Bewirtschaftung der Wochenmärkte an die Firma HEX.E-vent Martin Exler, Lessingstraße 2 in 06108 Halle /Saale übertragen.
Eine entsprechende Nutzungsvereinbarung mit dem Betreiber wurde per 01.03.2011 abgeschlossen.
Die außerdem darin geregelten Spezialmärkte wie beispielsweise der Weihnachtsmarkt werden häufig mit flexiblen privatrechtlichen Nutzungsregelungen durch die Stadt Zeitz betrieben.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Aufhebungssatzung Marktordnung (41 KB) |