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Vorlage - V/STR/32/0476/11  

Betreff: Aufhebung der Satzung zur Marktordnung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
06.04.2011 
Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
12.05.2011 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
19.05.2011 
17. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/32/0476&11)
Anlagen:
Aufhebungssatzung Marktordnung

Der Stadtrat beschließt, die Marktordnung der Stadt Zeitz vom 05

Der Stadtrat beschließt die Aufhebungssatzung zur Marktordnung der Stadt Zeitz über die Regelungen des Marktwesens in der Stadt Zeitz vom 05.06.1997.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§§ 6 (1) und 44 (3) Nr. 1 GO LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

II/0594/0509/07

aufzuhebende Beschlüsse:

II/0594/0509/07

 

Begründung:

 

Im Rahmen der Haushaltsdebatte zum Haushalt für das Jahr 2011 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Privatisierung der Wochenmärkte in Zeitz, die auf dem Platz der Deutschen Einheit und auf dem Neumarkt durchgeführt, möglich ist.

Nach entsprechender Ausschreibung erfolgte die Vergabe.

 

Im Hauptausschuss vom 09.12.2010 wurde die Betreibung und Bewirtschaftung  der Wochenmärkte an die Firma HEX.E-vent  Martin Exler, Lessingstraße 2 in 06108 Halle /Saale übertragen.

Eine entsprechende Nutzungsvereinbarung mit dem Betreiber wurde per 01.03.2011 abgeschlossen. 

 

Die außerdem darin geregelten Spezialmärkte wie beispielsweise der Weihnachtsmarkt werden häufig mit flexiblen privatrechtlichen Nutzungsregelungen durch die Stadt Zeitz betrieben.

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufhebungssatzung Marktordnung (41 KB)