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Vorlage - V/STR/65/0526/11  

Betreff: Errichtung von Haushaltsstellen für Schäden an kommunalen Straßen nach dem Winter 2010/2011 - "Schlaglochprogramm"
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Straßenbau und Verkehr
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
03.05.2011 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Vorberatung
19.05.2011 
17. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0526/11)

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 19

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 19.05.2011 die Errichtung von folgenden  Haushaltsstellen für Schäden an kommunalen Straßen nach dem Winter 2010/2011 – „Schlaglochprogramm“.

 

HHST:

Bezeichnung

02.63000.36103  

Gemeindestraßen – Zuweisungen/ Zuschüsse vom Land für

Schlaglochprogramm

02.63000.94400  

Gemeindestraßen – Schlaglochprogramm

 

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

GO LSA § 161

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

Begründung:

 

Für die Förderung von Maßnahmen der Sanierung und Schadensbeseitigung an Straßen die in kommunaler Baulast stehen, werden 2011 zusätzliche Fördermittel zur Verfügung gestellt.

Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die VV-EntflechtG/Verkehr. Der Fördersatz beträgt bis zu 75%, der Eigenanteil mithin mindestens 25%. Nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind ebenfalls vom Zuwendungsempfänger zu tragen. Eine Kumulierung der Fördermittel mit anderen, aus Bundesmitteln finanzierten Förderprogrammen oder mit Fördermitteln der Europäischen Union ist nicht zulässig.

Die Bewilligung erfolgt in Form eines Verfügungsrahmens an die Landkreise und kreisfreien Städte. Dieser Verfügungsrahmen ist in seiner Gesamtheit abschließend. Mit einer Nachbewilligung aufgrund von Ausgabenerhöhungen kann nicht gerechnet werden.

Die Mittel sind zweckgebunden für Investitionen in Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden nach dem Winter 2010/2011 zu verwenden. Dies können z.B. sein: Großflächige Deckensanierungen von Straßen, Maßnahmen an Ingenieurbauwerken oder an Entwässerungsanlagen. Die zu fördernden Maßnahmen müssen technisch geeignet und erforderlich sein, um die nach dem Winter 2010/2011 festgestellten Schäden an  Straßen dauerhaft zu beheben.

Verwaltungsaufgaben sind nicht zuwendungsfähig.

Die Vorhaben müssen bis zum 31.12.2011 durchgeführt und abgeschlossen sein.

 

Gemäß Verteilerschlüssel stehen für den Burgenlandkreis 1.224.600,00 € zur Verfügung.

Der Burgenlandkreis beabsichtigt 51% der zur Verfügung stehenden Fördermittel für kommunale Straßen weiterzureichen. Entsprechend des Verteilerschlüssels des Landes stehen für die Stadt Zeitz ca. 91.000,00 € zur Verfügung.

 

Durch das Sachgebiet Straßenbau und Verkehr erfolgte  am 07.04.2011 die Meldung folgender  Prioritätenliste für das „Schlaglochprogramm“ an die Kreisverwaltung des Burgenlandkreises:

 

1. Hainichener Dorfstraße (von Kreuzung Jet Tankstelle bis Kreuzung Kaufland)

    geschätzte Baukosten: 130.000,00 €

 

2. Gustav-Mahler-Straße (von Gleinaer Straße bis Anschluss Dietrich-Bonhoeffer-Straße)

    geschätzte Baukosten: 137.500,00 €

 

3. Stephanstraße (von Albrechtstraße bis Geraer Straße)

    geschätzte Baukosten: 125.000,00 €

 

4. Ersatzneubau Maibachbrücke in Luckenau

    geschätzte Baukosten: 25.000,00 €

 

Eine Vorauswahl der Straßen für die Erstellung einer Prioritätenliste durch den Stadtrat war aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Die Anmeldung der Straßen mit den geschätzten Baukosten musste innerhalb von 3 Tagen erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

Am 04.04.2011 wurde  durch das Landesverwaltungsamt Referat Verkehrswesen der Zuwendungsbescheid erlassen.

Für die Stadt Zeitz wurden mit einem Fördervolumen von insgesamt 116.250,00  € folgende Maßnahmen bewilligt:

 

1. Hainichener Dorfstraße – geschätzte Baukosten: 130.000,00 €

2. Ersatzneubau Maibachbrücke in Luckenau – geschätzte Baukosten: 25.000,00 €

 

 

Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung dürfen keine über- bzw. außerplanmäßigen Ausgabeanträge zugelassen werden. Für die Durchführung der notwendigen Arbeiten werden folgende Einnahme – und Ausgabehaushaltsstellen eingerichtet:

 

HHST:

Bezeichung

HH-Ansatz

 

02.63000.36103  

Gemeindestraßen – Zuweisungen/ Zuschüsse vom Land für Schlaglochprogramm

116.250,00 €

02.63000.94400  

Gemeindestraßen – Schlaglochprogramm

155.000,00 €

 

 

Die Finanzierung des Eigenanteiles erfolgt aus der Investitionspauschale und den geplanten Ansätzen für den Gehwegneubau zwischen Nonnewitz und Theißen. Diese Maßnahme wurde vorerst zurückgestellt. Die Kosten für diese Maßnahme sind im Haushaltsplan wie folgt dargestellt:

 

HHST:

Bezeichung

HH-Ansatz

 

02.90000.36110

Investitionspauschale

    1.687.000,00 €

02.63000.36115

Gemeindestraßen – Zuweisung Land Gehweg Nonnewitz – Theißen

        60.000,00

02.63000.95520

Gemeindestraßen – Gehweg  Neubau Nonnewitz - Theißen

90.000,00 €

 

Aus den Zuweisungen der Mehreinnahme der Investitionspauschale werden 8.750,00 € benötigt.

Die Stadt Zeitz kann daher die Eigenmittel in Höhe von 38.750,00 € für die Finanzierung des Eigenanteiles des „Schlaglochprogramm“ zur Verfügung stellen.