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Vorlage - V/STR/75/0535/11  

Betreff: 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - vom 19.12.1997
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
04.05.2011 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
19.05.2011 
17. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/75/0535/11)

Der Stadtrat beschließt die nachstehende 12

Der Stadtrat beschließt die nachstehende 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhe­bung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsge­bührensatzung – vom 19.12.1997.

 

12. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die

Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz

- Entwässerungsgebührensatzung –

vom 19.12.1997

 

Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) i. V. m. dem Kommunalabga­bengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 19.05.2011 folgende 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhe­bung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsge­bührensatzung – vom 19.12.1997 beschlossen:

 

Artikel 1

Änderungen

 

Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt neu gefasst:

 

(1) Die Abwassergebühr beträgt

 

Abrechnungsgebiete

Schmutzwasser-

beseitigung

Niederschlagswasser-

beseitigung

Gebiet der Gemarkungen

Zeitz und Zangenberg

                            2,95 EUR/m³

0,93 EUR/m²/Jahr

Gebiet des ehemaligen AZV Maibachtal, Gemarkungen Luckenau, Nonnewitz und Theißen

              zentral               3,14 EUR/m³

              Grundgebühr               9,95 EUR/Monat

              dezentral *)              2,74 EUR/m³

 

5,30 EUR/10 m²/Jahr

 

 

 

*) Die dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsgebühr wird erhoben für die Nutzung von Altka­nälen (Altkanalgebühr), sobald vorge­klärtes Schmutzwasser aus häuslichen Kläranlagen der öffentlichen Abwasserleitung zugeführt wird. Sie ist somit Gegenleistung für die Inanspruch­nahme der öf­fentlichen Abflussleitung zur Ableitung vorgeklärten Schmutzwassers.

Der Gebührenmaßstab für die Altkanalgebühr ist die vorgeklärte Schmutzwassermenge, die in die öffentliche Abflussleitung gelangt. Berechnungseinheit ist 1 m³ vorgeklärtes Schmutz­wasser.
 

Für die Berechnung der vorgeklärten Schmutzwassermenge gelten § 3, Abs. 1, Satz 2 und die Absätze 2, 3 und 4 entsprechend.

 

Der Antrag auf Absetzung ist bis zum 01.03. des folgenden Gebührenjahres schriftlich beim Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“ einzureichen.

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Die 12. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft.

 

Zeitz, den …………………..