Vorlage - V/STR/75/0536/11
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Der Stadtrat beschließt, dem Bescheid der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises vom 05.04.2011 zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2011 beizutreten.
Begründung:
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2011 wird durch die Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises nur unter den nachfolgenden Auflagen genehmigt:
- Der für das Haushaltsjahr 2011 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) vom 2.066.683 EUR wird unter der Bedingung der Reduzierung um 1.293.461 EUR somit in Höhe von 773.222 EUR gemäß
§ 2 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 100 Abs. 2 GO LSA genehmigt.
- Der Gesamtbetrag der festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5.297.360 EUR ist in voller Höhe nach § 2 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 99 Abs. 4 GO LSA genehmigungspflichtig.
Die Genehmigung wird ebenfalls unter der Bedingung der Reduzierung um 3.757.060 EUR somit in Höhe von 1.540.300 EUR gemäß § 2 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 99 Abs. 4 GO LSA genehmigt.
- Die Genehmigungen werden wirksam durch einen Beitrittsbeschluss. Dieser ist der Kommunalaufsichtsbehörde bis zum 31.05.2011 vorzulegen.
Der Betriebsleiter Herr Schirmer hat am 13.04.2011 nochmals Verhandlungen mit der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises geführt. Zweck dieser Verhandlungen war es, schon mit dem Beitretungsbescheid eine Handlungsfähigkeit für die neuen Investitionen im Jahr 2011 zu erreichen. Dieses Ansinnen wird seitens der Kommunalaufsicht nicht mitgetragen.
Es wurde signalisiert, dass dies grundsätzlich nur über einen Nachtragshaushalt der Stadt Zeitz, aber auch des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz möglich ist.
Dies bedeutet, dass der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz gegenwärtig nur in der Lage ist, begonnene bzw. laufende Investitionen weiterzuführen bzw. fertigzustellen. Für die beabsichtigten neuen Investitionen des Jahres 2011 ist, wie oben dargelegt, ein Nachtragshaushalt erforderlich.
Hinweis:
Bescheid der Kommunalaufsicht vom 05.04.2011 siehe BV Nr. V/STR/75/0540/11