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Vorlage - V/STR/63/0580/11  

Betreff: Festlegung des Fördergebietes zum Förderprogramm "Aktive Stadt und Ortsteilzentren"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Baurecht
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Baurecht   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
30.06.2011 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
07.07.2011 
18. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/0580/11)
Anlagen:
Grenze Sanierungsgebiet_05_11

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 07

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am  07.07.2011 die Grenzen  des am 13.09.2001 förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Stadtmitte Zeitz“ (Ortskern) für die Abgrenzung  des Fördergebiets „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ zu übernehmen.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

Richtlinie Städtebauförderung Land Sachsen-Anhalt

bereits gefasste Beschlüsse:

III/0452/1309/01

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Im Jahr 2010 beantragte die Stadtverwaltung die Aufnahme in das neue, seit 2008 aufgelegte Programm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ (ASO), um einen Ausgleich für den sich abzeichnenden Rückgang der Fördermittel des Programms „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ (SAN) zu schaffen. Die zu erbringenden Eigenanteile entsprechen mit 1/3 der Bausumme dem des SAN- Programms.

 

Beide Programme unterscheiden sich im Antragsverfahren gegenüber dem Land und in ihrer Zielstellung. Während das SAN- Programm der Stadt einen großen Spielraum bei dem Einsatz der pauschal bewilligten Fördermittel einräumt, werden im Programm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ die Fördergelder maßnahmebezogen bewilligt.

Die einzelnen Maßnahmen müssen Teil eines gut abgewogenen Handlungskonzeptes sein, mit dem ein strategisch wichtiges Ziel erreicht werden soll.

 

Im Erstantrag wurden deshalb die Neugestaltung des Altmarktes, die Freiflächengestaltung im Bereich zwischen Neumarkt und Ritterstraße und die Freiflächengestaltung zwischen Rothe-, Scharrenstraße und Brühl auf Grundlage des neuen Rahmenplanes erfasst. Für diese drei zentrumsnahen Bereiche bewilligte das Land die beantragten Mittel, umzusetzen in den Jahren 2011 bis 2014.

 

Die Gemeinsamkeit beider Programme besteht darin, dass die Fördergelder nur in festgelegten Gebieten eingesetzt werden dürfen.

 

Da sich die Ziele ergänzen, wird empfohlen die Grenze des Sanierungsgebietes „Stadtmitte Zeitz“ (Ortskern) auch für das Fördergebiet „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ zu übernehmen.

 

Das ASO- Programm soll helfen, die Aufenthaltsqualität für Besucher des Stadtzentrums zu verbessern. Damit wird ein wesentliches Ziel des SAN- Programms - die Revitalisierung der Innenstadt - unterstützt.

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grenze Sanierungsgebiet_05_11 (477 KB)