Vorlage - V/STR/65/0701/12
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Der Stadtrat beschließt die nachfolgende Prioritätenliste als Grundlage für die Beantragung vom im Investitionsprogramm STARK III in Aussicht gestellten finanziellen Mitteln für die energetische Modernisierung sowie bauliche Verbesserungen der Kita`s und Schulen:
Priorität
| Objekt | Maßnahme | Kosten ca. |
1
| Kita Kayna | Dach/Fassade/Dämmung | 250.000,- € |
2 | Sekundarschule III / 3. GS Schillerstr. | Sanierung Dach | 385.000,- € |
3 | Sekundarschule Am Schwanenteich | Dach/Fassade/Kellerdecke | 515.000,- € |
4 | A.-M.-Bach-Str. 22 | Dach/Kellerdecke/Fassade/ Fenster | 415.000,- €
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5 | Kita Montessori-Kinderhaus | Dach/Heizung/Rohrleitungs- systeme | 560.000,- € |
6
| Kita Kunterbunt | Heizung/Rohrleitungssysteme | 397.000,- € |
Gesetzliche Grundlage: | - |
bereits gefasste Beschlüsse: | - |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Das Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt wird im Jahr 2012 ein umfangreiches Sanierungsprogramm STARK III für Kitas und Schulen auf den Weg bringen.
Mit dem STARK III genannten Programm, einem Bestandteil des Bündnisses für starke Kommunen, sollen in den kommenden Jahren vor allem Kitas und Schulen saniert werden. Schwerpunkt des Programmes sind die energetische Modernisierung verbunden mit baulichen Verbesserungen sowie die Realisierung einer zeitgemäßen IT-Ausstattung mit
Anbindung an das parallel neu zu schaffende Landes-Daten-Netz.
Ziel ist es, unter Nutzung dieses Programmes an den Kitas und Schulen, die als Vorraussetzung langfristig Bestand haben müssen, zu einer erheblichen Senkung des Energieverbrauchs beizutragen und somit die CO2-Immissionen zu senken.
Wichtigster Finanzierungspartner des STARK III ist die Europäische Union. Mindestens 70 % der Investitionssummen kommen aus europäischen Finanztöpfen. Der verbleibende 30 %ige Kostenanteil sind die zu erbringenden Eigenanteile des Antragstellers.
Sind diese Eigenanteile von den Kommunen nicht aufbringbar, werden über die Investitionsbank zinslose Darlehen angeboten.
Die im Rahmen des STARK III zusätzlich finanzierbaren Maßnahmen müssen in den neu aufzustellenden/zu beschließenden Haushalt 2012 sowie Finanzplan 2012 eingeplant werden. Durch den vorstehenden Beschluss soll für die Verwaltung ein Vorlauf geschaffen werden, welcher nach Bekanntwerden der Rahmenbedingungen des Förderprogramms nachfolgend ein zügiges Handeln ermöglicht.