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Vorlage - V/STR/STR/0705/12  

Betreff: Verleihung von Ehrenurkunden der Stadt Zeitz an verdiente Stadträtinnen und Stadträte ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion Die Linke.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Fraktion Die Linke.
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
20.02.2012 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
08.03.2012 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.03.2012 
26. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/STR/0705/12)

Der Oberbürgermeister, Herr Dr

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt in seiner Sitzung am 15.03.2012, dass der verdienten Stadträtin Frau Karin Wetzelt und den verdienten Stadträten Herrn Horst Heller und Herrn Roland Seidelt für ihre 20-jährige ununterbrochene Tätigkeit im Stadtrat die Ehrenurkunde der Stadt Zeitz verliehen wird. Damit verbunden ist eine Eintragung in das Gästebuch der Stadt Zeitz.

 

Begründung:

Gesetzliche Grundlage:                            Ehrensatzung der Stadt Zeitz vom 03.02.2011

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

Begründung:

 

Die Stadträtinnen und Stadträte haben sich seit 20 Jahren mit viel Engagement für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger aber auch für unsere Stadt Zeitz eingesetzt. Sie haben unsere Stadt würdevoll zu jeder Zeit nach innen und außen vertreten. Die Stadträtinnen und Stadträte werden von den Bürgerinnen und Bürgern unserer Heimatstadt geachtet und anerkannt und dadurch jedes Mal erneut gewählt.

 

Die Stadt Zeitz kann gemäß § 2 der Ehrensatzung lebenden Persönlichkeiten, die sich durch herausragende Leistungen, die dem Gemeinwohl gedient haben sowie uneigennützig und ohne Berücksichtigung von Sonderinteressen von Bevölkerungsgruppen für die Bürgerschaft wirken und dauerhafte Bedeutung besitzen, um die Stadt Zeitz verdient gemacht haben, die Ehrenurkunde der Stadt Zeitz verleihen. Die Verleihung der Ehrenurkunde ist mit der Bezeichnung des Bereiches der besonderen Verdienste verbunden.

 

Die Geehrten tragen sich in das Gästebuch der Stadt Zeitz ein. Rechte oder Pflichten ergeben sich aus der Verleihung nicht.