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Vorlage - V/STR/65/0717/12  

Betreff: Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung -
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
28.02.2012 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
15.03.2012 
26. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0717/12)
Anlagen:
Synopse
Anlage zur Synopse1
Anlage zur Synopse 2
Satzungstext neu 25.01.2012

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung –„

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung –„.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§§ 47 und 50 Straßengesetz für das Land

Sachsen-Anhalt v. 06.07.1993 i.V.m. §§ 2 u. 5 Kommunalabgabengesetz Land Sachsen-Anhalt

vom 13.12.1996 in der jeweils zur

Beschlussfassung geltenden Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungs-

gebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebühren-

satzung vom 16.12.1999

 

aufzuhebende Beschlüsse:

Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungs-

gebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebühren-

satzung vom 16.12.1999

 

Begründung:

 

Die derzeit gültige Straßenreinigungsgebührensatzung wurde am 16.12.1999 beschlossen.

In den Jahren 2000, 2002, 2006 und 2010 wurden Änderungssatzungen beschlossen; diese

waren jedoch hauptsächlich auf die nach KAG LSA vorgeschriebene Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren abgestellt.

 

Aufgrund dieses langen Zeitraumes ist eine textliche Überarbeitung notwendig. Es erfolgt eine Anpassung entsprechend der Mustersatzung des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen Anhalt. Vom Grundsatz her sind keine gravierenden inhaltlichen Änderungen vorgenommen worden.

 

Die Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung vom 16.12.1999 (skizzenhafte Darstellung von Fallbeispielen) wurde in die entsprechenden Paragraphen eingearbeitet. Somit entfällt diese Anlage bei der zu beschließenden Satzung.

 

Anlagen:

Anlagen:

1. Synopse (Tabelle und 2 Seiten Skizzen)

2. Straßenreinigungsgebührensatzung (neu)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse (82 KB)    
Anlage 2 2 Anlage zur Synopse1 (44 KB)    
Anlage 3 3 Anlage zur Synopse 2 (15 KB)    
Anlage 4 4 Satzungstext neu 25.01.2012 (65 KB)