Vorlage - V/STR/65/0717/12
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung –„.
Gesetzliche Grundlage: | §§ 47 und 50 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt v. 06.07.1993 i.V.m. §§ 2 u. 5 Kommunalabgabengesetz Land Sachsen-Anhalt vom 13.12.1996 in der jeweils zur Beschlussfassung geltenden Fassung
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bereits gefasste Beschlüsse: | Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungs- gebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebühren- satzung vom 16.12.1999
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aufzuhebende Beschlüsse: | Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungs- gebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebühren- satzung vom 16.12.1999 |
Begründung:
Die derzeit gültige Straßenreinigungsgebührensatzung wurde am 16.12.1999 beschlossen.
In den Jahren 2000, 2002, 2006 und 2010 wurden Änderungssatzungen beschlossen; diese
waren jedoch hauptsächlich auf die nach KAG LSA vorgeschriebene Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren abgestellt.
Aufgrund dieses langen Zeitraumes ist eine textliche Überarbeitung notwendig. Es erfolgt eine Anpassung entsprechend der Mustersatzung des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen Anhalt. Vom Grundsatz her sind keine gravierenden inhaltlichen Änderungen vorgenommen worden.
Die Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung vom 16.12.1999 (skizzenhafte Darstellung von Fallbeispielen) wurde in die entsprechenden Paragraphen eingearbeitet. Somit entfällt diese Anlage bei der zu beschließenden Satzung.
Anlagen:
1. Synopse (Tabelle und 2 Seiten Skizzen)
2. Straßenreinigungsgebührensatzung (neu)
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Synopse (82 KB) | |||
2 | Anlage zur Synopse1 (44 KB) | |||
3 | Anlage zur Synopse 2 (15 KB) | |||
4 | Satzungstext neu 25.01.2012 (65 KB) |