Vorlage - V/STR/65/0737/12
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Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Hauptstraße (L 191) im Ortsteil Nonnewitz (aus Richtung Theißen kommend bis zum Kreuzungsbereich Hauptstraße – Zeitzer Weg – Dorfstraße).
Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung und den Ausbau der Gehwege (teilweise links- und rechtsseitig).
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Hauptstraße (L 191) als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.
Gesetzliche Grundlage: | Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) § 6 i.V.m. der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) §§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1 a und 4, sowie §§ 3 und 6 in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung
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bereits gefasste Beschlüsse: | -
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aufzuhebende Beschlüsse: | -
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Begründung:
Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über ein Teilstück der Hauptstraße (L 191) im Ortsteil Nonnewitz. Deshalb ist eine Abschnittsbildung vorzunehmen.
Da nur die Straßenbeleuchtung erneuert und die Gehwege (teilweise links- und rechtsseitig) grundhaft ausgebaut werden, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.
Im Zuge des Rückbaus der Freileitungen durch die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (ehemals envia Verteilnetz GmbH) im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz macht es sich erforderlich, die Straßenbeleuchtung zu erneuern.
Die zu den Freileitungen gehörenden alten Straßenlaternen werden entfernt. In diesem Zusammenhang wird die Straßenbeleuchtung neu errichtet (23 Lichtpunkte).
Im Rahmen dieser Baumaßnahme werden außerdem die Gehwege (teilweise links- und rechtsseitig) grundhaft ausgebaut.
Abschnittsanfang: aus Richtung Theißen kommend nördlich Flurstück 47/8 der Flur 1
(teilweise), Gemarkung Nonnewitz und südlich Flurstück 23/6 der
Flur 1 (teilweise), Gemarkung Theißen
Abschnittsende: Kreuzungsbereich Hauptstraße – Zeitzer Weg – Dorfstraße nördlich
Flurstück 12/2 der Flur 2 und südlich Flurstück 64/21 der Flur 2
(alle Flurstücke Gemarkung Nonnewitz)
Baubeginn: August 2011
Fertigstellung: voraussichtlich Juli 2012
Die gesamten Baukosten für die Baumaßnahme in der Hauptstraße (L 191) - aus Richtung Theißen kommend bis zum Kreuzungsbereich Hauptstraße – Zeitzer Weg – Dorfstraße - betragen lt. Kostenberechnung 104.581,20 €.
Der Baumaßnahme wurde im Zuge der Dorferneuerung eine Förderung in Höhe von 65%
der zuwendungsfähigen Kosten (Nettokosten) in Aussicht gestellt. Vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd in Weißenfels ist bereits ein Zuwendungsbescheid über 51.580,44 € bei der Stadt Zeitz eingegangen. Diese Zuwendung betrifft die Baumaßnahmen in den Straßen Hauptstraße (L 191), Feldstraße und Kurze Straße im Ortsteil Nonnewitz. Die Fördermittel werden hälftig verteilt (50 % die Gemeinde und 50 % die Anlieger).
Der Anteil der Fördermittel für die Hauptstraße (L 191) - aus Richtung Theißen kommend bis zum Kreuzungsbereich Hauptstraße – Zeitzer Weg – Dorfstraße – beträgt 43.122,16 €.
Diese Angaben sind aufgrund des zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegenden geprüften Schlussverwendungsnachweises vorbehaltlich, d.h. Änderungen sind noch möglich.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden die anliegenden Grundstückseigentümer im August 2011 schriftlich im Amtsblatt der Stadt Zeitz (Michaelbote) über die Baumaßnahmen in den Straßen Hauptstraße (L 191), Kurze Straße und Feldstraße informiert.
Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.
Da die Hauptstraße (L 191) als Hauptverkehrsstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Nr. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung.
Finanzielle Auswirkungen (in EURO)
Ausgaben:
1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-
schließenden Maß- kosten: gene Einnahmen:
nahme:
lt. Kostenberechnung - siehe unten
104.581,20 €
(einschl. Ingenieurleistungen)
zu 3. Maßnahmebezogene Einnahmen:
- umlagefähige Baukosten 52.290,60 €
abzüglich
- hälftige Fördermittel 21.561,08 €
(50 % von 43.122,16 €)
- Anteil der Beitragspflichtigen 30.729,52 €
Diese Zahlen sind vorbehaltlich, da sich die genannten Baukosten vorerst auf eine Kostenberechnung beziehen. Das heißt, dass auch bezüglich dieser Beträge noch Änderungen möglich sind.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Lageplan Hauptstraße (lange Strecke), 07.02.2012 (96 KB) |