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Vorlage - V/STR/65/0738/12  

Betreff: Ausbau der Kurzen Straße im Ortsteil Nonnewitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
ausgearbeitet von: Fachbereich Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Nonnewitz Vorberatung
20.03.2012 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
28.03.2012 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
26.04.2012 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
03.05.2012 
27. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0738/0305/1)

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Kurzen Straße im Ortsteil Nonnewitz

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Kurzen Straße im Ortsteil Nonnewitz.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Kurze Straße als Anliegerstraße klassifiziert.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) § 6 i.V.m. der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) §§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1 a und 4, sowie §§ 3 und 6 in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

Begründung:

Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über die gesamte Kurze Straße im Ortsteil Nonnewitz.

 

Da nur die Straßenbeleuchtung erneuert bzw. ergänzt wird, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Im Zuge des Rückbaus der Freileitungen durch die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (ehemals envia Verteilnetz GmbH) im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz macht es sich erforderlich, die Straßenbeleuchtung zu erneuern.

Die zu den Freileitungen gehörenden alten Straßenlaternen werden entfernt. In diesem Zusammenhang wird die Straßenbeleuchtung neu errichtet (3 Lichtpunkte).

 

 

Baubeginn:                            März 2012

 

Fertigstellung:                            Juli 2012

 

 

Die gesamten Baukosten für die Baumaßnahme in der Kurzen Straße betragen lt. Kostenberechnung 4.152,32 €.

 

Der Baumaßnahme wurde im Zuge der Dorferneuerung eine Förderung in Höhe von 65%

der zuwendungsfähigen Kosten (Nettokosten) in Aussicht gestellt. Vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd in Weißenfels ist bereits ein Zuwendungsbescheid über 51.580,44 € bei der Stadt Zeitz eingegangen. Diese Zuwendung betrifft die Baumaßnahmen in den Straßen Hauptstraße (L 191), Feldstraße und Kurze Straße im Ortsteil Nonnewitz. Die Fördermittel werden hälftig verteilt (50 % die Gemeinde und 50 % die Anlieger).

Der Anteil der Fördermittel für die Kurze Straße beträgt 2.213,20 €.

 

Diese Angaben sind aufgrund des zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegenden geprüften Schlussverwendungsnachweises vorbehaltlich, d.h. Änderungen sind noch möglich.

 

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden die anliegenden Grundstückseigentümer im August 2011 schriftlich im Amtsblatt der Stadt Zeitz (Michaelbote) über die Baumaßnahmen in den Straßen Hauptstraße (L 191), Kurze Straße und Feldstraße informiert.

 

Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.

Da die Kurze Straße als Anliegerstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Nr. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

Ausgaben:

 

1. Kosten der zu be-                                          2. Jährliche Folge-                            3. Maßnahmebezo-

    schließenden Maß-                                            kosten:                                              gene Einnahmen:

    nahme:                                                                                                                                 

 

    lt. Kostenberechnung                                -                                                                          siehe unten

    4.152,32 €

    (einschl. Ingenieurleistungen)

 

 

zu 3.    Maßnahmebezogene Einnahmen:

 

      - umlagefähige Baukosten                                                                                    2.906,62 €

 

        abzüglich

 

      - hälftige Fördermittel                                                                                                  1.106,60 €

        (50 % von 2.213,20 €)

 

      - Anteil der Beitragspflichtigen                                                                      1.800,02 €

 

 

 

Diese Zahlen sind vorbehaltlich, da sich die genannten Baukosten vorerst auf eine Kostenberechnung beziehen. Das heißt, dass auch bezüglich dieser Beträge noch Änderungen möglich sind.