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Vorlage - V/STR/STR/0747/12  

Betreff: Regelung der Kostenbeteiligung bei Dienstreisen in die Partnerstädte der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion Alternative Liberale Liste
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Fraktion Alternative Liberale Liste
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
24.04.2012 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport an Amt/Ausschuss verwiesen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
26.04.2012 
Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
03.05.2012 
27. Sitzung des Stadtrates Zeitz abgelehnt   

Für Dienstreisen in Partnerstädte der Stadt Zeitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Stadt Zeitz nur noch 40 % der Kosten

Für Dienstreisen in Partnerstädte der Stadt Zeitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Stadt Zeitz nur noch 40 % der Kosten.

60 % der Kosten trägt der Reisende selbst.

Diese Regelung gilt für alle Partnerstädte und für Städte, mit denen eine Partnerschaft angebahnt werden soll.

Anwendung findet diese Regelung für alle Haupt- und Nebenangestellten sowie alle ehrenamtlichen Funktions- und Mandatsträger.

Diese Regelung tritt nach Beschlussfassung in Kraft.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

GO LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

In der Vergangenheit gab es ständig Diskussionen, auch in der Öffentlichkeit, über Notwendigkeit derartiger Reisen in Verbindung mit den Kosten, die dabei für die Stadt Zeitz entstehen. Da Dienstreisen in unsere Partnerstädte immer auch mit einem privaten Reiseanteil verbunden sind, gehen wir davon aus, dass dieser private Anteil auch von den Reisenden selbst getragen werden soll.