Vorlage - V/STR/STR/0747/12
|
|
Für Dienstreisen in Partnerstädte der Stadt Zeitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Stadt Zeitz nur noch 40 % der Kosten.
60 % der Kosten trägt der Reisende selbst.
Diese Regelung gilt für alle Partnerstädte und für Städte, mit denen eine Partnerschaft angebahnt werden soll.
Anwendung findet diese Regelung für alle Haupt- und Nebenangestellten sowie alle ehrenamtlichen Funktions- und Mandatsträger.
Diese Regelung tritt nach Beschlussfassung in Kraft.
Gesetzliche Grundlage: | GO LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
In der Vergangenheit gab es ständig Diskussionen, auch in der Öffentlichkeit, über Notwendigkeit derartiger Reisen in Verbindung mit den Kosten, die dabei für die Stadt Zeitz entstehen. Da Dienstreisen in unsere Partnerstädte immer auch mit einem privaten Reiseanteil verbunden sind, gehen wir davon aus, dass dieser private Anteil auch von den Reisenden selbst getragen werden soll.