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Vorlage - V/STR/75/0748/12  

Betreff: Beitrittsbeschluss der Stadt Zeitz zum Genehmigungsbescheid der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises vom 02.03.2012 zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
11.04.2012 
Sitzung des Betriebsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
03.05.2012 
27. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (V/STR/75/0748/12)
Anlagen:
KAB Wirtschaftsplan EB AW 2012-03-02

Der Stadtrat beschließt, dem Punkt 2 des Bescheides der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises vom 02

Der Stadtrat beschließt, dem Punkt 2 des Bescheides der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises vom 02.03.2012 zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2012 beizutreten.

Begründung:

Begründung:

 

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz für das Wirt­schaftsjahr 2012 wird durch die Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises unter den nach­fol­gen­den Auflagen genehmigt:

 

1.      Der für das Haushaltsjahr 2012 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investi­tionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) von 2.026.618 € wird unter der Bedingung einer Anordnung einer Sperrung von Auszahlungsansätzen für Investitionen des Vermögensplans in Höhe von 182.176 € bis zur Klärung der Zahlungspflicht der Stadt Zeitz gemäß § 2 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 100 Abs. 2 GO LSA genehmigt. Der Nachweis der Sperrung der Ausgabeansätze ist der Kommunalaufsichtsbehörde bis spätestens 30.03.2012 vorzulegen. Die Aufhebung der Sperrung wird von der schriftlichen Zustimmung der Kommu­nalaufsichtsbehörde abhängig gemacht.

 

2.      Der Gesamtbetrag der festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.582.400 € ist in voller Höhe nach § 2 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 99 Abs. 4 GO LSA genehmigungs­pflichtig. Die Genehmigung wird unter der Bedingung der Reduzierung um 908.500 €, somit in Höhe von 673.900 €, gemäß § 2 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 99 Abs. 4 GO LSA genehmigt.

 

3.      Die Genehmigung zum Punkt 2 wird wirksam durch einen Beitrittsbeschluss. Dieser ist der Kommunalaufsichtsbehörde umgehend vorzulegen.

 

 

Der Betriebsleiter Herr Schirmer hat am 24.02.2012 zusammen mit dem Betriebsführer des Ei­genbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz, Frau Bergner, im Rahmen einer mündlichen Anhörung nochmals Verhandlungen mit der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises geführt.

Zweck dieser Verhandlungen war es, eine Versagung der Genehmigung des Wirtschaftsplanes auszuschließen und anstelle mit Hinweisen gegebenenfalls mit Auflagen zu arbeiten.

 

Die Genehmigung versetzt den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz in die Lage, mit den zu beendenden Maßnahmen bzw. den neu zu beginnenden Maßnahmen im 1. Halbjahr 2012 an­zufangen. Ein nicht genehmigter Haushalt würde den Neubau des Altmarktes infrage stellen.

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Bescheid er Kommunalaufsicht vom 02.03.2012

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 KAB Wirtschaftsplan EB AW 2012-03-02 (6491 KB)