Inhalt

Vorlage - V/STR/20/0755/12  

Betreff: Gründung Tochtergesellschaft „Immobilienmanagement Zeitz GmbH“ durch die Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH
ausgearbeitet durch: Fachbereich Finanzen, Beteiligungsmanagement
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Finanzen
Beteiligungsmanagement
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
26.04.2012 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
03.05.2012 
27. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/20/0755/12)
Anlagen:
Gesellschaftsvertrag 06.02.2012

Der Stadtrat stimmt, vorbehaltlich der Gründungszustimmung des Aufsichtsrates der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH, der Gründung einer Tochtergesellschaft „Immobilienmanagement Zeitz GmbH“ durch die Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH zu

Der Stadtrat stimmt, vorbehaltlich der Gründungszustimmung des Aufsichtsrates der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH, der Gründung einer Tochtergesellschaft „Immobilienmanagement Zeitz GmbH“  durch die Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH zu.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

Gemeindeordnung Land Sachsen – Anhalt,

GmbH-Gesetz,

Gesellschaftervertrag der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH

bereits gefasste Beschlüsse:

V/STR/32/0029.1/1308/09                                              V/STR/OB/0546/1905/11    

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Nach Insolvenz des Brühl-Centers in Zeitz, war es ein deutlicher Wille der Bürgerschaft das stadtprägende Bauwerk nicht dem Verfall als neue Ruine „an den Toren zur Innenstadt“ und dem drohenden Vandalismus preiszugeben. Zudem sollte das Parkhaus der öffentlichen Nutzung, z.B. im Zusammenhang mit Veranstaltungen im Schloss und Schlosspark erhalten bleiben. Deshalb hat die Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH (WBG), gemäß Beschlusslage seines Aufsichtsrates, die in der Zwangsversteigerung befindliche Immobilie „Brühl-Center“ im September 2011 erworben.

 

Wie die Vergangenheit gezeigt hat, ist ein solches Objekt in Zeitz nicht ohne ein gewisses wirtschaftliches Risiko zu betreiben, selbst wenn durch die WBG die bekannten Risiken im Zuge der jetzt anstehenden Bewirtschaftung soweit wie möglich minimiert werden sollen.

 

Vor dem Hintergrund, dass nicht abschließend und vor allem auch nicht sicher vorhersehbar ist, ob das „Brühl-Center“ nach einer mittelfristigen Anlaufphase wirtschaftlich zu betreiben sein wird, besteht seitens der WBG das Bedürfnis, die eigene Position und Vermögenslage zu sichern, um im Fall eines Scheiterns nicht von den Auswirkungen uneingeschränkt wirtschaftlich getroffen zu werden.

Mit der  Ausgliederung des Brühl-Centers aus der WBG und Gründung einer Tochtergesellschaft wird eine vom Mutterunternehmen rechtlich selbstständige Unternehmenseinheit ins Leben gerufen.

 

Gegenüber der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde wurden die Vorteile, die sich aus diesem Rechtsakt für die WBG und infolge für die Stadt Zeitz als alleinige Gesellschafterin der WBG ergeben, dargestellt. Der beigefügte Gesellschaftervertrag (Stand: 06.02.2012) lag der Kommunalaufsichtsbehörde vor. Die Vorlage- und Anzeigepflicht nach § 123 GO LSA wurde somit erfüllt.

Aufgrund nachstehend benannter Vorteile bestehen seitens der Kommunalaufsichtsbehörde keine Bedenken zur Gründung einer Tochtergesellschaft durch die WBG. 

 

1. Bei der Gründung der Tochtergesellschaft können steuerliche Vorteile genutzt werden. Es

wäre beispielsweise keine Betriebsaufspaltung durch das Finanzamt bezüglich der umsatzsteuerpflichtigen und nicht umsatzsteuerpflichtigen Umsätze erforderlich. Dadurch entsteht eine höhere Rechts- und Planungssicherheit als Folge einer vereinfachten Steuerprüfung.

 

2. Die Verringerung des Haftungsrisikos durch die Gründung der Tochtergesellschaft mit einem Stammkapital von 25.000,00 € steht im Einklang mit den Forderungen aus § 117 Abs. 1 GO LSA.

 

3. Durch die Gründung der Tochtergesellschaft minimiert sich in Bezug auf das bestehende Risiko des kostendeckenden Betriebes des „Brühl-Centers“ durch die WBG die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der bestehenden Bürgschaften Stadt Zeitz für Kreditverbindlichkeiten der WBG.

 

Die Kommunalaufsichtsbehörde nahm auch zustimmend zur Kenntnis, dass die Stadt Zeitz über die Mitglieder in der Gesellschafterversammlung der Muttergesellschaft, welche gleichzeitig die Gesellschafterversammlung der Tochtergesellschaft darstellt, ihre Einflussmöglichkeit sichert.

 

 

 

Anlage: Gesellschaftervertrag der Immobilienmanagement Zeitz GmbH (Stand:06.02.2012)

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gesellschaftsvertrag 06.02.2012 (63 KB)