Vorlage - V/STR/74/0763/12
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Der Stadtrat beschließt die Festsetzung des Jahresabschlusses des Rumpfwirtschaftsjahres 2011 zum 31. August 2011, die Behandlung des Jahresverlustes 2011 und die Entlastung des Betriebsleiters des Eigenbetriebes SSBZ gemäß § 10 des Eigenbetriebsgesetzes LSA vom 24. März 2007, in der derzeit gültigen Fassung, wie folgt:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2011
1.1. Bilanzsumme 1.422.245,88 €
1.1.1. davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 1.167.404,43 €
- das Umlaufvermögen 250.558,40 €
- die Rechnungsabgrenzungsposten 4.283,05 €
1.1.2. davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital 383.463,43 €
- den Sonderposten aus Investitionszuschüssen 52.314,36 €
- die Rückstellungen 201.143,10 €
- die Verbindlichkeiten 785.324,99 €
- die Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 €
1.2. Jahresergebnis -591.172,42 €
1.2.1. Summe der Erträge 1.864.856,81 €
1.2.2. Summe der Aufwendungen 2.456.029,23 €
2. Behandlung des Jahresergebnisses
auf neue Rechnung vorzutragen -221.514,12 €
Entnahme aus der allgemeines Rücklage -369.658,30 €
Gesetzliche Grundlage: | Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt Eigenbetriebsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Betriebssatzung
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bereits gefasste Beschlüsse: | keine
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aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Eigenbetriebes SSBZ erfolgte auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (EigBG-LSA) sowie ergänzend nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften.
Aus diesen Vorschriften ergibt sich die Verpflichtung zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.
Der Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 2011 zum 31. August 2011 wurde vom Eigenbetrieb SSBZ im Zeitraum vom 01. September 2011 bis 11. November 2011 aufgestellt und gemäß Beschluss des Betriebsausschusses durch die Kanzlei Wollenberg & Wissing GmbH (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater), Leipzig im März 2011 geprüft.
Mit Datum vom 16. November 2011 wurde für den Jahresabschluss zum 31. August 2011 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk durch die Wirtschaftsprüferin erteilt. Der Prüfbericht wird als Anlage zur Vorlage übergeben.
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Zeitz hat mit Datum vom 15.März 2012 den Jahresabschluss zum 31. August 2011 gemäß § 131 Gemeindeordnung LSA ebenfalls uneingeschränkt bestätigt. Die Bestätigung des Rechnungsprüfungsamtes wird als Anlage zur Vorlage übergeben.
Anlagen:
Schlussbilanz SSBZ 2011
Bericht des RPA JA SSBZ 2011
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Schlussbilanz SSBZ 2011 (6646 KB) | |||
2 | Bericht RPA JA SSBZ 2011 (3117 KB) |