Inhalt

Vorlage - V/STR/65/0784/12  

Betreff: Bestellung von Vertretern für die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Zeitz und umliegende Gemeinden
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
07.06.2012 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
14.06.2012 
28. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0784/12)

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Als 1. stimmberechtigter Vertreter für die Stadt Zeitz wird

Herr Theo Immisch

und als weitere Vertreter

2. Herr Jörg Meinecke und

3. Herr Christian Villiers

bestellt.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§  5 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA)

§ 6 der Satzung des Planungsverbandes Zeitz und umliegende Gemeinden

§ 44 (3) Nr. 17 Gemeindeordnung Sachsen – Anhalt (GO – LSA)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Seit Ende des Jahres 2009 gab es Bestrebungen der Stadt Zeitz die gesamte Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst zum Beitritt in den Planungsverband zu bewegen.

Seit der Gebietsreform 2010 war die Stadt Zeitz an der weiteren Bearbeitung des Flächennutzungsplanes besonders für die bisher unbeplanten Ortsteile Geußnitz, Würchwitz und Kayna gehindert.

Die Verbandsgemeinde hat es abgelehnt, dem Planungsverband beizutreten.

Mit Schreiben vom 25.3.2011 ging das Austrittsgesuch am 30.3.2011 bei der Stadtverwaltung Zeitz, dem Sitz des Planungsverbandes ein.

Am 7.7.2011 hat der Stadtrat beschlossen: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Abstimmung in der nächsten Sitzung des Planungsverbandes Zeitz und umliegende Gemeinden dem Austrittsgesuch der Verbandsgemeinde Droyßiger - Zeitzer Forst vom 25.3.2011 sowie der darauf folgenden Auflösung des Planungsverbandes Zeitz und umliegende Gemeinden zu zustimmen.“

In der Sitzung am 11.5.2012 hat die Verbandsgemeinde Zeitzer Droyßiger Forst einen Verwaltungsmitarbeiter per Vollmacht zur Teilnahme an der Verbandsversammlung entsendet.

Auf Nachfrage bei der Kommunalaufsicht wurde mitgeteilt, dass dies rechtlich nicht zulässig sei.

Die Verbandssitzung ist zu wiederholen. Der Stadt Zeitz wurde empfohlen, einen Beschluss gesondert zur Bestellung als Vertreter für die nächste und voraussichtlich letzte Sitzung des Planungsverbandes Zeitz und umliegende Gemeinden fassen zu lassen.