Vorlage - V/STR/10/0841/12
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Der Stadtrat stellt fest, dass Herr Eugen Engel, mit Wirkung vom 30.09.2012 auf eigenen Wunsch aus dem Stadtrat ausscheiden wird.
Gesetzliche Grundlage: | § 41 Abs. 1 Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Herr Eugen Engel hat mit Schreiben vom 13.08.2012, mit Wirkung zum 30.09.2012 aus persönlichen und beruflichen Gründen auf sein Stadtratsmandat verzichtet. Entsprechend § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt muss der Stadtrat das Ausscheiden des Stadtrates durch Beschluss feststellen.