Inhalt

Vorlage - V/STR/65/0842/12  

Betreff: Bekanntgabe der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur überplanmäßigen Ausgabe - HH-Stelle 02.63000.95101 - Ausbau Kreisel Am Kalktor
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Straßenbau und Verkehr
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
27.09.2012 
30. Sitzung des Stadtrates Zeitz zur Kenntnis genommen   

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

GO LSA, § 62 Abs. 4

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Der Oberbürgermeister bewilligt auf der Grundlage des § 62 Absatz 4 GO LSA die Erhöhung der bisher beschlossenen Ausgaben bei der o.g. HH-Stelle von 744.400,00 € um 181.000,00 € auf insgesamt 925.400,00 €.

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt aus der Haushaltsstelle 2.91000.31002 – Entnahme aus Rücklage Zeitz.

 

Der Ausbau der Kreisverkehrsanlage Am Kalktor ist ein Gemeinschaftsbauvorhaben zwischen der Landesstraßenbaubehörde LSBB, der Stadt Zeitz, dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz und den Stadtwerken Zeitz GmbH. Gemäß der Knotenpunktsvereinbarung zwischen allen Beteiligten obliegt der Stadt Zeitz die komplette Planung, Bauausführung, Bauüberwachung, Bauabrechnung und die Vorfinanzierung des Anteils der LSBB am Straßenbau.

Das Ausschreibungsergebnis nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung liegt wesentlich höher als die Kostenberechnung nach AKS vom März 2011. Um die notwendigen Aufträge auslösen zu können muss der HH – Ansatz aufgestockt werden, weil keine Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2012 für 2013 für dieses Bauvorhaben vorgesehen war. Das Bauvorhaben soll im Zeitraum vom 17.09.2012 bis zum 13.09.2013 realisiert werden.

Nach erfolgter Verrechnung aller Baukostenanteile, Planungskosten und Archäologie beträgt der  Anteil der Stadt Zeitz am Gesamtbauvorhaben zum gegenwärtigen Zeitpunkt ca. 350.000,00 €, welcher zu 80 % gefördert wird.