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Vorlage - V/STR/STR/0855/12  

Betreff: Fortschreibung Parkraumkonzept Innenstadt Zeitz
ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion FWZ/FFW/BIT
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Fraktion FWZ/FFW/BIT
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
04.12.2012 
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses geändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
13.12.2012 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
20.12.2012 
33. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (V/STR/STR/0855/12)

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Parkraumkonzept wie folgt zu ändern:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das bestehende Parkraumkonzept der Gestalt zu ändern, dass auf den Parkplätzen Neumarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstr., Besenstr. und dem Altmarkt nach Umgestaltung die erste Stunde kostenlos geparkt werden kann. Die bestehenden Parkautomaten sind entsprechend umzurüsten.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

GO LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

In jüngster Vergangenheit kam es vermehrt zu Abwanderungen von Einzelhandelsunternehmen aus dem Innenstadtgebiet. Gleichzeitig mussten verschiedene Innenstadthändler ihre Geschäfte aufgeben. Ein zunehmendes Verwaisen der Innenstadt ist die Folge. Nach Einschätzung der einreichenden Fraktion ist ein entscheidendes Kriterium für die Kunden Ihrer Einkaufsplatzwahl, die Erreichbarkeit mit dem Fahrzeug und die Frage der Parkkosten.

 

Die bisherigen Bemühungen des Stadtrates und der Stadtverwaltung, hier der teilweisen Umrüstung eines Parkautomaten und die Möglichkeit der Rückvergütung der Parkgebühren durch einzelne Händler haben noch nicht zum gewünschten Effekt geführt.

 

 

Wir halten daher eine einheitliche Lösung auf allen städtischen und innenstadtnahen Parkplätzen für notwendig, die der Bevölkerung bekanntzugeben ist und von selbiger dann auch einheitlich genutzt werden kann.