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Vorlage - V/STR/65/0859/12  

Betreff: Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße"
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
16.01.2013 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
24.01.2013 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
30.01.2013 
34. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0859/12)
Anlagen:
Anlage 1 Verfahrensvermerk
Anlage 2. Abwägung
Anlage 3 Abwägung
Anlage 4. Abwägung
Anlage 5 Abwägung
Anlage 6. B-Planpdf
Anlage 7 Begründung

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

-          Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 wird beachtet.

 

-          Die Abwägungen der Anlagen 2, 3, 4, und 5 zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" wurden geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage

 

-          Aufgrund des § 13 a i.V.m. dem § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird der Bebauungsplan Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Planzeichenerklärung mit textlichen Festsetzungen (Teil B) – (Anlage 6) als Satzung beschlossen.

 

-          Die Begründung (Anlage7) wird gebilligt.

 

-          Der Oberbürgermeister wird beauftragt das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-          Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 10 (1) und (4) Baugesetzbuch i. V. m. § 13 a Abs. 1 Baugesetzbuch

 

bereits gefasste Beschlüsse:

IV/STR/61/1669/1902/09 - Aufstellungsbeschluss

V/STR/61/0034/1709/09 - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

V/STR/65/0180/110310 - erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss

V/STR/65/0597/0809/11 - erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss

V/STR/65/0764/1907/12 - erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

In der 36. Sitzung des Stadtrates der Stadt Zeitz am 19.12.2009 wurde mit Beschluss Nummer IV/STR/61/1669/09 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" gefasst. Ziel des Beschlusses war die teilweise Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 16-A „Ehemalige Artilleriekaserne“ mit der Festsetzung eines Mischgebietes als Nutzungsart.

 

Lt. Beschluss wurde das Verfahren entsprechend § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Gemäß des § 13 a Abs. 1 Satz 2 BauGB wurde vorsorglich eine Vorprüfung durchgeführt. Die Auswertung der Stellungnahmen hat ergeben, dass mit keinen erheblichen Umweltauswirkungen entsprechend der Kriterien der Anlage 2 des BauGB zu rechnen ist. Daher konnte von einer Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen werden. Die Stellungnahmen aus der Vorprüfung wurden ausgewertet und eingearbeitet. Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB lagen in der Zeit vom 22.10.2009 bis zum 23.11.2009 der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung aus. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Fachbereiche wurden beteiligt. Die während der v.g. Beteiligungen vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden abgewogen und in den Entwurf des B-Planes eingearbeitet. Gleiches gilt für die geäußerten Bedenken und Anregungen die sich aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbereiche der Verwaltung der Stadt Zeitz ergaben.

 

In der weiteren Bearbeitung ergab sich unter dem Gesichtspunkt, dass die tägliche Versorgung der Bevölkerung des Gebietes durch die vorhandenen Versorgungseinrichtungen Michaelparkund Kaufland IIgesichert ist, die Festsetzung des Ausschlusses der Errichtung von Einzelhandelsbetrieben. Der erneute Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde durch den Stadtrat am 11.03.2010 gefasst. Die Träger sowie die Fachbereiche wurden beteiligt. In der Zeit vom 29.03. bis zum 30.04.2010 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Aus dieser Beteiligung ergaben sich keine abwägungsrelevanten Belange.

 

Eine erneute Offenlage wurde durch die Verlegung eines Hochspannungskabels innerhalb des Plangebietes erforderlich. Daraus ergab sich die Herausnahme des Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes verbunden mit einer Vergrößerung des Baufensters. Der Beschluss wurde durch den Stadtrat am 08.09.2011 gefasst. Der geänderte Entwurf lag in der Zeit vom 04.10. bis 07.11.2011 zur Einsichtnahme aus. Parallel dazu wurden die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden beteiligt. Die während der v.g. Beteiligungen vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden abgewogen und in den Entwurf des B-Planes eingearbeitet. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Bedenken und Anregungen vorgebracht.

 

Zur Erreichung eines weiteren planerischen Ziels, der „geteilten“ Erschließung des Plangebietes sowohl vom Felleisenweg als auch von der Moskauer Straße her und um gleichzeitig dem Ruhebedürfnis der angrenzenden Wohnbebauung Rechnung zu tragen, wurden erneut die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes ergänzt. Die Flächen, die der inneren Erschließung dienen sollen, wurden in der Planzeichnung Teil A als Flächen mit Geh-, Fahr und Leitungsrechten festgesetzt. Entsprechend es Beschlusses des Stadtrates vom 19.0.7.2012 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 06.08.2012 bis zum 07.09.2012 durchgeführt. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden.

 

Die jeweiligen Bedenken und Anregungen der einzelnen Beteiligungen wurden der Abwägung zugeführt und fanden bei der weiteren Bearbeitung Berücksichtigung.

 

In der Folgezeit wurde die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 16 -2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" erarbeitet. Diese liegt dem Stadtrat zur Beschlussfassung vor.


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Verfahrensvermerk (34 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2. Abwägung (122 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Abwägung (60 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4. Abwägung (75 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 Abwägung (66 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6. B-Planpdf (462 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 7 Begründung (248 KB)