Inhalt

Vorlage - V/STR/65/0864/12  

Betreff: Erstellung eines Kleingartenentwicklungskonzeptes für Zeitz
ausgearbeitet von.: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Kayna Vorberatung
06.11.2012 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna abgelehnt     
Ortschaftsrat Würchwitz Vorberatung
13.11.2012 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Zangenberg Vorberatung
Ortschaftsrat Luckenau Vorberatung
14.11.2012           
28.11.2012 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Pirkau Vorberatung
19.11.2012 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Nonnewitz Vorberatung
20.11.2012 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz ungeändert beschlossen     
Bauausschuss Vorberatung
21.11.2012 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Theißen Vorberatung
22.11.2012 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Geußnitz Vorberatung
27.11.2012 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz ungeändert beschlossen     
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
13.12.2012 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
20.12.2012 
33. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0864/12)

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für Zeitz wird in Abstimmung mit der Fortführung zum Verfahren für den Flächennutzungsplan sowie in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband der Gartenfreunde „Weiße Elster“ Zeitz und in Konkretisierung der 2010 beschlossenen Fortschreibung zum Stadtentwicklungskonzept  ein Kleingartenentwicklungskonzept erstellt.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 44 Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt (GO LSA)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

 

Begründung:

 

Kleingärten sind unverzichtbarer Bestandteil kommunalen Lebens wie es der Deutsche Städtetag in seinen Leitlinien zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens feststellt. 

 

Für ihre Nutzer stellen die Kleingärten einen sehr wichtigen Teil ihrer Lebensqualität dar und haben neben den städtebaulichen und ökologischen auch soziale Funktionen.

 

Durch die demografische Situation in der Stadt Zeitz und den gesellschaftlichen Wandel ist die Nachfrage nach Kleingärten zu Erholungs- und Versorgungszwecken rückläufig. Dadurch entsteht derzeit, aber vor allem zukünftig ein hoher Anteil an brach liegenden Kleingartenflächen, die nicht genutzt werden und für die kurzfristig keine Nutzung als Kleingarten im traditionellen Sinne absehbar ist. So ist damit zu rechnen, dass der Leerstand in den 52 kommunalen und privaten Kleingartenanlagen mit einer Gesamtfläche von ca. 145 ha von derzeit etwa durchschnittlich 12 % künftig zunimmt. Etwa 60 % der Vereinsmitglieder haben ein Lebensalter von 60 Jahren und älter erreicht.

 

Hauptziele des Kleingartenentwicklungskonzeptes sind die Bestandssicherung von kommunalen und privaten Kleingartenanlagen unter Berücksichtigung veränderter Rahmenbedingungen aufgrund städtebaulicher, sozialer und ökologischer Ziele, der Erhalt der Traditionen des Kleingartenwesens, die bedarfsgerechte Sicherung von Ersatzland sowie der Umbau und die Aufwertung vorhandener Kleingartenanlagen. Es dient als Entscheidungsgrundlage zum zukünftigen Umgang mit den bestehenden Kleingartenflächen. Zudem werden im Entwicklungskonzept Zielvorstellungen für Kleingartenflächen formuliert, für die eine Rückentwicklung angestrebt wird. Es gilt, regional den langfristigen Bedarf zu ermitteln und die Entwicklung des Kleingartenwesens zu koordinieren.

 

In Zusammenarbeit mit allen Kleingartenvereinen des Stadtgebietes Zeitz und dem Regionalverband der Gartenfreunde „Weiße Elster“ Zeitz und Umgebung e.V. möchte die Stadt Zeitz eine detaillierte Bestandsaufnahme der einzelnen Kleingartenanlagen durchführen, um darauf aufbauend klare Vorgaben hinsichtlich der Weiter- bzw. Rückentwicklung von Kleingartenflächen zu treffen. Gleichzeitig bedürfen Fragen der genauen Abgrenzung der langfristig zu sichernden Kleingärten, der Einbindung in das Grünflächensystem der Stadt Zeitz, der ökologischen Aufwertung, der Verbesserung des Erholungswertes auch für die allgemeine Öffentlichkeit, und der Möglichkeiten einer behutsamen Anpassung an die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes einer weiteren Klärung im Rahmen des Kleingartenkonzeptes. Aufgrund der städtebaulichen, sozialen und ökologischen Funktionen ist ein langfristig orientiertes Kleingartenentwicklungskonzept als Teilkonzept des Stadtentwicklungskonzeptes bedeutsam.


Anlagen: