Vorlage - V/STR/65/0884/12
|
|
Der Stadtrat beschließt:
Der Stadtrat beschließt die Änderung des am 19.07.2012 beschlossenen Bebauungsplans Nr. 62 –Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen Deponie Aue– aufgrund der Maßgabe und der Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid des Burgenlandkreises vom 16.10.2012 -Aktenzeichen 6122-16-11-25- entsprechend der anliegenden Änderungssynopse.
Gesetzliche Grundlage: | § 10 BauGB
|
bereits gefasste Beschlüsse: | Abwägungs- und Satzungsbeschluss V/STR/65/0771/1907/12
|
aufzuhebende Beschlüsse: | -
|
Begründung:
Mit diesem Beschluss tritt die Stadt Zeitz den im Genehmigungsbescheid des Burgenlandkreises vom 16.10.2012 -Aktenzeichen 6122-16-11-25- genannten Maßgabe und den Auflagen bei.
Folgende Maßgabe und Auflagen wurden erteilt:
Maßgabe:
Die für die Herstellung der Zu- und Einfahrten in Anspruch zu nehmenden Flächen sind als
private und öffentliche Grünflächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB textlich festzusetzen.
Auflagen:
Die Planzeichen für die Art der baulichen Nutzung und die Grundflächenzahl sind entsprechend ihrer Festsetzungen in der Planzeichnung in die Planzeichenerklärung zu übernehmen; es ist Übereinstimmung zwischen Plan und Planzeichenerklärung herzustellen.
Die Rechtsgrundlage für die Festsetzung des Baugebietes ist zu korrigieren.
Die Rechtsgrundlage zum Geh- und Fahrrecht ist zu ergänzen.
Der Verfahrensvermerk Nr. 10 ist zu korrigieren; an Stelle „…bestätigt“ muss es „ausgefertigt“ heißen.
Der Verfahrensvermerk Nr. 11 ist zu ergänzen.
Der Begründung ist als Anlage der Lageplan zu der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes verlaufenden Mittelspannungsleitung der Stadtwerke Zeitz GmbH beizufügen.
-----------------------------------------------------
Bei den vorgenannten Auflagen handelt es sich um redaktionelle Änderungen und Ergänzungen.
Die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 62 – Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen Deponie Aue – erhält damit die Fassung des Beschlusses vom 19.07.2012, geändert durch satzungsändernden Beschluss vom 30.01.2013. In dieser Form ist die ortsübliche Bekanntmachung vorzunehmen.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Stadtwerke ÜP_Elt (235 KB) | |||
2 | Synopse Beitrittsbeschluss (22 KB) |