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Vorlage - V/STR/65/0884/12  

Betreff: Beitrittsbeschluss zur Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Zeitz - Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen Deponie Aue
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
16.01.2013 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
24.01.2013 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
30.01.2013 
34. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Stadtwerke ÜP_Elt
Synopse Beitrittsbeschluss

Der Stadtrat beschließt:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

Der Stadtrat beschließt die Änderung des am 19.07.2012 beschlossenen Bebauungsplans Nr. 62 –Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen Deponie Aue aufgrund der Maßgabe und der Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid des Burgenlandkreises vom 16.10.2012 -Aktenzeichen 6122-16-11-25- entsprechend der anliegenden Änderungssynopse.

 

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 10 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Abwägungs- und Satzungsbeschluss

V/STR/65/0771/1907/12

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Mit diesem Beschluss tritt die Stadt Zeitz den im Genehmigungsbescheid des Burgenlandkreises vom 16.10.2012 -Aktenzeichen 6122-16-11-25- genannten Maßgabe und den Auflagen bei.

 

Folgende Maßgabe und Auflagen wurden erteilt:

 

Maßgabe:

 

Die für die Herstellung der Zu- und Einfahrten in Anspruch zu nehmenden Flächen sind als

private und öffentliche Grünflächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB textlich festzusetzen.

 

Auflagen:

 

Die Planzeichen für die Art der baulichen Nutzung und die Grundflächenzahl sind entsprechend ihrer Festsetzungen in der Planzeichnung in die Planzeichenerklärung zu übernehmen; es ist Übereinstimmung zwischen Plan und Planzeichenerklärung herzustellen.

 

Die Rechtsgrundlage für die Festsetzung des Baugebietes ist zu korrigieren.

 

Die Rechtsgrundlage zum Geh- und Fahrrecht ist zu ergänzen.

 

Der Verfahrensvermerk Nr. 10 ist zu korrigieren; an Stelle „…bestätigt“ muss es „ausgefertigt“ heißen.

 

Der Verfahrensvermerk Nr. 11 ist zu ergänzen.

 

Der Begründung ist als Anlage der Lageplan zu der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes verlaufenden Mittelspannungsleitung der Stadtwerke Zeitz GmbH beizufügen.

 

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Bei den vorgenannten Auflagen handelt es sich um redaktionelle Änderungen und Ergänzungen.

 

Die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 62 – Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen Deponie Aue – erhält damit die Fassung des Beschlusses vom 19.07.2012, geändert durch satzungsändernden Beschluss vom 30.01.2013. In dieser Form ist die ortsübliche Bekanntmachung vorzunehmen.

 

 

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stadtwerke ÜP_Elt (235 KB)    
Anlage 2 2 Synopse Beitrittsbeschluss (22 KB)