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Vorlage - V/STR/65/0885/12  

Betreff: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 4 - Steinsgraben / Humboldtstraße
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
16.01.2013 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
24.01.2013 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
30.01.2013 
34. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0885/12)
Anlagen:
Deckblatt B-Plan 4
Geltb. B-Plan 4

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.  Der Aufstellungsbeschluss Nr. 104/91 des Bebauungsplanes Nr. 4 – Steinsgraben /

     Humboldtstraße – der Stadt Zeitz wird aufgehoben.

     Das Bebauungsplanverfahren wird eingestellt.

 

2.  Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

- Aufstellungsbeschluss 104/91 vom 27.06.1991

- Billigungs- und Auslegungsbeschluss 199/92

   vom 21.10.1992

- Billigungs- und Auslegungsbeschluss 575/93

   vom 16.12.1993

 

aufzuhebende Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss 104/91 vom 27.06.1991

 

 

 

Begründung:

 

 

Am 27.06.1991 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zeitz der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 – Steinsgraben /Humboldtstraße – gefasst.

 

Ziel des Bebauungsplanes war die Ausweisung des Gebietes für eine öffentliche Nutzung. Zur Sicherung und Erweiterung der Funktion des Stadtzentrums sollten in angrenzenden Gebieten Teile des ruhenden Verkehrs aufgenommen und die Ansiedlung von Verwaltungsgebäuden ermöglicht werden.

 

Aus städtebaulicher Sicht ist die Weiterführung dieses Bauleitverfahrens nicht mehr erforderlich. Die Errichtung der öffentlichen Stellplätze ist bereits erfolgt. Für die Ansiedlung weiterer Verwaltungsgebäude besteht kein Bedarf mehr.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 ist fast komplett bebaut. Außer den öffentlichen Stellplätzen wurde bereits ein Wohnhaus im Bereich der Humboldtstraße errichtet. Lediglich ein kleiner Teilbereich, welcher sich nicht im Eigentum der Stadt Zeitz befindet, ist derzeit ohne Nutzung.

 

Die angedachte Herstellung einer fußläufigen Verbindung zwischen Zeppelinstraße und Humboldtstraße in Verlängerung der Bornpromenade ist aus heutiger Sicht nicht mehr erforderlich. Die Verbindung der beiden Schulen (Geschwister-Scholl-Gymnasium und ehemaliges Haus 2) wird nicht mehr benötigt, da das Gebäude am Thomas Müntzer-Platz nicht mehr als Schule genutzt wird. Für einen Teilbereich dieses Promenadenweges wäre des Weiteren ein Grunderwerb durch die Stadt Zeitz erforderlich.

 

Aus v.g. Gründen soll der Aufstellungsbeschluss vom 27.06.1991 des Bebauungsplanes aufgehoben werden.

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Deckblatt B-Plan 4 (257 KB)    
Anlage 2 2 Geltb. B-Plan 4 (66 KB)