Vorlage - V/STR/BM/0915/13
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Der Stadtrat benennt Herrn Matthias Enzmann als Mitglied für den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH.
Gesetzliche Grundlage: | § 119 Absatz 1 i.V.m. § 46 Absatz 1 GO LSA i.V.m. dem Gesellschaftervertrag der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH |
Begründung:
Gemäß des Gesellschaftervertrages der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH benennt die Stadt Zeitz 9 Mitglieder für den Aufsichtsrat. Der durch die Gesellschafterversammlung bestellte Aufsichtsrat kann sein Mandat jederzeit niederlegen. Die Erklärung ist gegenüber der Gesellschaft schriftlich abzugeben.
Der Stadtrat benannte im Jahr 2009 u.a. Herrn Stephan Schwarz als Mitglied für den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH für die Fraktion Freie Wähler Zeitz/Freiwillige Feuerwehr. Er legte sein Aufsichtsratsmandat zum 31.12.2012 nieder. Die Erklärung zur Niederlegung seines Mandates hat er gegenüber der Gesellschaft schriftlich abgegeben.
Nach § 119 Abs. 1 GO LSA muss sich der Stadtrat auf Mitglieder im Aufsichtsrat der GmbH einigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, ist das Verfahren über die Ausschussbesetzung (§ 46 GO LSA) anzuwenden. Danach kann die Fraktion Freie Wähler Zeitz/Freiwillige Feuerwehr/Bürgerinitiative Theißen den Vertreter benennen.
Von der Fraktion Freie Wähler Zeitz/Freiwillige Feuerwehr/Bürgerinitiative Theißen wird Herr Matthias Enzmann als neues Mitglied für den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH vorgeschlagen.