Vorlage - V/STR/10/0945/13
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderung der „Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel“ vom 30.08.2011.
1. Änderung
Regelung der Stadt Zeitz
zur Verwendung der Fraktionsmittel
vom 30.08.2011
Auf Grund des § 43 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung i.V.m. § 20 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Zeitz hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.04.2013 die 1. Änderung der Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel vom 30.08.2011 beschlossen:
Änderung
Punkt 3 Belegwesen, Form und Zeitpunkt der Abrechnung
Der Punkt 2 erhält folgenden neuen Wortlaut:
2. Die Veranschlagung der Haushaltsmittel erfolgt im Produktsachkonto 11112.549200 mit der Bezeichnung „Fraktionszuwendungen”.
Die Aufwendungen der jeweiligen Fraktionen werden fraktionsbezogenen Buchungsstellen zugeordnet.
Inkrafttreten
Die 1. Änderung der Regelung zur Verwendung der Fraktionsmittel tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft.
Gesetzliche Grundlage: | § 43 der GO für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung |
bereits gefasste Beschlüsse: | Keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | Keine |
Begründung:
Durch die Umstellung auf doppelte Haushaltsführung ab 01.01.2013 werden Bezeichnungen und gesetzlichen Grundlagen angepasst.
SYNOPSE
1 Änderung
Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel
vom 30.08.2011
(nur Änderungen)
Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel vom 30.08.2011 |
1. Änderung Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel
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3 Belegwesen, Form und Zeitpunkt der Abrechnung
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2. Die Veranschlagung der Haushaltsmittel erfolgt unter der Haushaltsstelle 1.00100.6560...100 mit der Bezeichnung „Geschäftsführungskosten der Fraktionen”. Die fünfte Ziffer der Gruppierung wird fortlaufend den jeweilig bestehenden Fraktionen zugeordnet.
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2. Die Veranschlagung der Haushaltsmittel erfolgt im Produktsachkonto 11112.549200 mit der Bezeichnung „Fraktionszu-wendungen”. Die Aufwendungen der jeweiligen Fraktionen werden fraktionsbezogenen Buchungsstellen zugeordnet.
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