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Vorlage - V/STR/10/0945/13  

Betreff: 1. Änderung - Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
18.04.2013 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
25.04.2013 
36. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/10/0945/13)

1

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderung der „Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel“ vom 30.08.2011.

 

1. Änderung
 

Regelung der Stadt Zeitz

zur Verwendung der Fraktionsmittel

 

vom 30.08.2011

 

 

Auf Grund des § 43 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung i.V.m. § 20 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Zeitz hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.04.2013 die 1. Änderung der Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel vom 30.08.2011 beschlossen:

 

 

 

Änderung

 

Punkt 3 Belegwesen, Form und Zeitpunkt der Abrechnung

 

Der Punkt 2 erhält folgenden neuen Wortlaut:

 

2.               Die Veranschlagung der Haushaltsmittel erfolgt im Produktsachkonto 11112.549200 mit der Bezeichnung Fraktionszuwendungen”.

Die Aufwendungen der jeweiligen Fraktionen werden fraktionsbezogenen Buchungsstellen zugeordnet.

 

 

 

Inkrafttreten

 

Die 1. Änderung der Regelung zur Verwendung der Fraktionsmittel tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

§ 43 der GO für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993

(GVBl. LSA S. 568) in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

 

 

Begründung:

 

Durch die Umstellung auf doppelte Haushaltsführung ab 01.01.2013 werden Bezeichnungen und gesetzlichen Grundlagen angepasst.

 


 

 

SYNOPSE

 

1 Änderung

Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel

vom 30.08.2011

 

(nur Änderungen)

 

 

 

 

Regelung der Stadt Zeitz

zur Verwendung der Fraktionsmittel

vom 30.08.2011

 

1. Änderung

Regelung der Stadt Zeitz

zur Verwendung der Fraktionsmittel

 

 

3 Belegwesen, Form und Zeitpunkt der Abrechnung

 

 

2.  Die    Veranschlagung der    Haushaltsmittel    erfolgt unter der Haushaltsstelle

     1.00100.6560...100 mit der Bezeichnung Geschäftsführungskosten der Fraktionen”.

      Die fünfte Ziffer der Gruppierung wird fortlaufend den jeweilig bestehenden Fraktionen zugeordnet.

 

 

2.               Die Veranschlagung der Haushaltsmittel erfolgt im Produktsachkonto 11112.549200  mit der Bezeichnung „Fraktionszu-wendungen”.

Die Aufwendungen der jeweiligen Fraktionen werden fraktionsbezogenen Buchungsstellen zugeordnet.