Vorlage - V/STR/STR/0964/13
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Der Stadtrat von Zeitz beschließt nach der Wiedererrichtung des Denkmals für die Opfer des Faschismus den historisch gewachsenen Schriftzug
DEN OPFERN DES FASCHISMUS
anzubringen.
Gesetzliche Grundlage: |
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bereits gefasste Beschlüsse: |
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aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Das Denkmal mit dem Schriftzug wurde genau zu diesem Zweck errichtet, nämlich dem Gedenken an die Opfer des Faschismus und muss daher auch diesem Ansinnen entsprechend erhalten werden.
Die Beschriftung „Den Opfern des Faschismus“ wurde unter anderem am 21. September 1950 in der Ratssitzung beschlossen. Mit diesem Schriftzug erfüllen wir den Willen der Stifter, die vielen Spender, aber auch den Sinn des Denkmals. Das Denkmal ist mit dieser Inschrift unter der Nummer PO 002 in der Denkmalliste der Stadt Zeitz in Verbindung mit dem Denkmalschutzgesetz von Sachsen-Anhalt vom 21. Oktober 1991 erfasst.