Vorlage - V/STR/65/0979/13
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Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Dorfstraße im Ortsteil Nonnewitz.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Dorfstraße als Anliegerstraße klassifiziert.
Gesetzliche Grundlage: | Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) § 6 i.V.m. der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) §§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1 a und 4 sowie §§ 3 und 6 in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung
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bereits gefasste Beschlüsse: | keine
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aufzuhebende Beschlüsse: | keine
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Begründung:
Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über ein Teilstück der Dorfstraße im Ortsteil Nonnewitz. Deshalb ist eine Abschnittsbildung vorzunehmen.
Da nur die Straßenbeleuchtung erneuert wird, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.
Im Zuge des Rückbaus der Freileitungen durch die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ STROM) im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz macht es sich erforderlich, die Straßenbeleuchtung zu erneuern.
Die zu den Freileitungen gehörenden alten Straßenlaternen werden entfernt. In diesem Zusammenhang wird die Straßenbeleuchtung neu errichtet (4 Lichtpunkte).
Abschnittsanfang: | Einmündung Hauptstraße (L 191), Flurstück 6/2 der Flur 2, nördlich und Flurstück 141 der Flur 2, südlich (alle Flurstücke Gemarkung Nonnewitz) |
Abschnittsende: | Kurvenbereich Dorfstraße – K 2608 bis einschließlich Flurstück 32/11 der Flur 2, südlich (alle Flurstücke Gemarkung Nonnewitz) |
Baubeginn: | Oktober 2012 |
Fertigstellung: | voraussichtlich Juni 2013 |
Die gesamten Baukosten für die Baumaßnahme in der Dorfstraße betragen lt. Kostenberechnung 17.400,00 €.
Bereits in den Jahren 2010 und 2011 wurde im Ortschaftsrat Nonnewitz über die Möglichkeit des Ausbaus der Dorfstraße beraten.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden die Grundstückseigentümer im März 2013 im Amtsblatt der Stadt Zeitz (Michaelbote) über die Baumaßnahme in der Dorfstraße informiert.
Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.
Da die Dorfstraße als Anliegerstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Nr. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.
Finanzielle Auswirkungen (in EURO)
Ausgaben:
1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezogene
schließenden Maß- kosten: Einnahmen:
nahme:
lt. Kostenberechnung - siehe unten
17.400,00 €
(einschl. Ingenieurleistungen)
zu 3. Maßnahmebezogene Einnahmen:
Anteil der Beitragspflichtigen: 8.500,00 €
Diese Zahlen sind vorbehaltlich, da sich die genannten Baukosten vorerst auf
eine Kostenberechnung beziehen. Das heißt, dass bezüglich dieser Beträge
noch Änderungen möglich sind.
Anlagen:
Lageplan
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Lageplan Beschlussvorlage 17.04.2013 (682 KB) |