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Vorlage - V/STR/65/0979/13  

Betreff: Ausbau der Dorfstraße im Ortsteil Nonnewitz von der Einmündung Hauptstraße (L 191) bis zum Kurvenbereich Dorfstraße - K 2608 einschließlich Flurstück 32/11 der Flur 2 und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
ausgearbeitet von: Fachbereich Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Nonnewitz Vorberatung
21.05.2013 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
22.05.2013 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
30.05.2013 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
06.06.2013 
37. Sitzung des Stadtrates Zeitz zurückgestellt   
11.07.2013 
39. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/65/0979/13)
Stadtrat Zeitz Entscheidung
Anlagen:
Lageplan Beschlussvorlage 17.04.2013

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Dorfstraße im Ortsteil Nonnewitz

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Dorfstraße im Ortsteil Nonnewitz.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Dorfstraße als Anliegerstraße klassifiziert.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt

(KAG LSA) § 6 i.V.m. der Gemeindeordnung für das

Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) §§ 6 und 44 Abs. 3

Nr. 1 sowie die Satzung über die Erhebung von

einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt

Zeitz §§ 1 a und 4 sowie §§ 3 und 6 in der zum

Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

 

 

Begründung:

 

 

Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über ein Teilstück der Dorfstraße im Ortsteil Nonnewitz. Deshalb ist eine Abschnittsbildung vorzunehmen.

 

Da nur die Straßenbeleuchtung erneuert wird, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Im Zuge des Rückbaus der Freileitungen durch die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ STROM) im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz macht es sich erforderlich, die Straßenbeleuchtung zu erneuern.

Die zu den Freileitungen gehörenden alten Straßenlaternen werden entfernt. In diesem Zusammenhang wird die Straßenbeleuchtung neu errichtet (4 Lichtpunkte).

 

 

 

Abschnittsanfang:

Einmündung Hauptstraße (L 191), Flurstück 6/2 der Flur 2, nördlich

und Flurstück 141 der Flur 2, südlich

(alle Flurstücke Gemarkung Nonnewitz)

 

Abschnittsende:

Kurvenbereich Dorfstraße – K 2608 bis einschließlich

Flurstück 32/11 der Flur 2, südlich

(alle Flurstücke Gemarkung Nonnewitz)

 

Baubeginn:

Oktober 2012

 

Fertigstellung:

voraussichtlich Juni 2013

 

 

Die gesamten Baukosten für die Baumaßnahme in der Dorfstraße betragen lt. Kostenberechnung 17.400,00 €.

 

Bereits in den Jahren 2010 und 2011 wurde im Ortschaftsrat Nonnewitz über die Möglichkeit des Ausbaus der Dorfstraße beraten.

 

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden die Grundstückseigentümer im März 2013 im Amtsblatt der Stadt Zeitz (Michaelbote) über die Baumaßnahme in der Dorfstraße informiert.

 

Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.

Da die Dorfstraße als Anliegerstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Nr. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

Ausgaben:

 

1. Kosten der zu be-                 2. Jährliche Folge-              3. Maßnahmebezogene

    schließenden Maß-                     kosten:                   Einnahmen:  

    nahme:                                                                                                   

 

    lt. Kostenberechnung                                 -                                       siehe unten

    17.400,00                                

   (einschl. Ingenieurleistungen)                                     

 

 

   zu 3.  Maßnahmebezogene Einnahmen:

 

      Anteil der Beitragspflichtigen:                                    8.500,00 €                                     

     

      Diese Zahlen sind vorbehaltlich, da sich die genannten Baukosten vorerst auf

      eine Kostenberechnung beziehen. Das heißt, dass bezüglich dieser Beträge

      noch Änderungen möglich sind.

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Beschlussvorlage 17.04.2013 (682 KB)