Vorlage - V/STR/65/0996/13
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz stimmt der Änderung der Geltungsbereichsgrenzen des Fördergebietes 1 „Erhaltung und Pflege der Altbauten des Gründerzeitgebietes“ im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost auf der Grundlage des § 171 b Baugesetzbuch zu.
Die Geltungsbereichsänderung umfasst:
? Herausnahme der Grundstücke im Bereich zwischen Röntgenstraße, nordöstliche Grenze der Flurstücke entlang der Karl-Marx-Straße bis zum Schnittpunkt mit der nordöstlichen Verlängerung der Rudolph-Puschendorf-Straße, entlang der Rudolph-Puschendorf-Straße und weiter entlang der östlichen Grenze der Clara-Zetkin-Straße, den Bereich des Schwanenteiches querend, entlang der Bornpromenade und der Semmelweisstraße bis zum Ausgangspunkt in der Röntgenstraße.
? Erweiterung der Fördergebietsgrenzen südlich der Gleinaer Straße. Die Geltungsbereichserweiterung erfolgt im Quartier zwischen Gleinaer Straße, entlang der Gutenbergstraße, der Senefelder Straße, der Geußnitzer Straße bis zum Anschlusspunkt an die Virchowstraße.
Der neue Geltungsbereich des Fördergebietes 1 ist in der Anlage dargestellt. Die nunmehr aus dem Geltungsbereich des Fördergebietes 1 herausgenommenen Teile, die bisher zum Fördergebiet gehörten, sind in dieser Anlage gestrichelt dargestellt.
Der Beschluss ist mit der Anlage der neuen Fördergebietsgrenze ortsüblich bekannt zu machen.
Gesetzliche Grundlage: | § 171 b BauGB
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bereits gefasste Beschlüsse: | V/STR/65/0346/10 Beschluss der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (SEK)
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aufzuhebende Beschlüsse: | -
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Begründung:
Der derzeitige Geltungsbereich des Fördergebietes 1 im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost „Erhaltung und Pflege der Altbauten des Gründerzeitgebietes“ wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 30.09.2010 gebilligt.
Aus städtebaulicher Sicht ergeben sich aus der vergangenen Entwicklung geänderte Rahmenbedingungen und Ziele. Einzelne Bereiche sind konsolidiert. In manchen Quartieren ist der Zweck der Erhaltung entsprechend des Stadtentwicklungskonzeptes noch nicht erreicht.
Speziell im Gründerzeitgebiet gilt es die Weiterentwicklung der Kombination von Wohnen-Arbeiten-Naherholung-Freizeit weiter zu verfolgen. Hierfür ist der effektive Einsatz der Fördermittel im Programmbereich Aufwertung eine wesentliche Voraussetzung Voraussetzung.
Um dies gewährleisten zu können besteht die Notwendigkeit der Überarbeitung des Geltungsbereiches des Fördergebietes 1 „Erhaltung und Pflege der Altbauten des Gründerzeitgebietes“ im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost
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Die Geltungsbereichsänderung hat nachstehenden Inhalt, die der Anlage 1 zu entnehmen ist.
? Herausnahme der Grundstücke im Bereich zwischen Röntgenstraße, nordöstliche Grenze der Flurstücke entlang der Karl-Marx-Straße bis zum Schnittpunkt mit der nordöstlichen Verlängerung der Rudolph-Puschendorf-Straße, entlang der Rudolph-Puschendorf-Straße und weiter entlang der östlichen Grenze der Clara-Zetkin-Straße, den Bereich des Schwanenteiches querend, entlang der Bornpromenade und der Semmelweisstraße bis zum Ausgangspunkt in der Röntgenstraße.
? Erweiterung der Fördergebietsgrenzen südlich der Gleinaer Straße. Die Geltungsbereichserweiterung erfolgt im Quartier zwischen Gleinaer Straße, entlang der Gutenbergstraße, der Senefelder Straße, der Geußnitzer Straße bis zum Anschlusspunkt an die Virchowstraße.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Aenderung_Stand Mai 2013 (3552 KB) |