Vorlage - V/STR/75/0999/13
|
|
Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2011, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2011 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:
1 Feststellung des Jahresabschlusses 2011
1.1 Bilanzsumme 50.246.054,45 EUR
1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 47.093.197,94 EUR
- das Umlaufvermögen 3.151.078,96 EUR
- den Rechnungsabgrenzungsposten 1.777,55 EUR
1.1.2 Davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital 3.996.913,05 EUR
- die Sonderposten 9.787.513,80 EUR
- die empfangenen Ertragszuschüsse 9.043.997,33 EUR
- die Rückstellungen 1.544.360,94 EUR
- die Verbindlichkeiten 24.258.269,33 EUR
- den Rechnungsabgrenzungsposten 1.615.000,00 EUR
1.2 Jahresgewinn 129.095,06 EUR
1.2.1 Summe der Erträge 5.894.780,35 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen 5.765.685,29 EUR
2 Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2011 Entlastung erteilt.
3 Verwendung des Jahresgewinns
- auf neue Rechnung vorzutragen 129.095,06 EUR
Begründung:
Gemäß § 19 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Jahresabschluss und Lagebericht innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres aufzustellen und gemäß § 131 GO LSA durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen.
Durch Beschluss der Verbandsversammlung und die anschließende kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde der AZV Maibachtal zum 31.12.2010 aufgelöst und in Folge dessen zum 01.01.2011 in den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz übergeleitet.
Grundlage für die Überleitung bildete der Jahresabschluss 2010 des AZV Maibachtal, der durch die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 14.05.2012 festgestellt wurde.
Aufgrund dieser Besonderheit konnte die geforderte Frist zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2011 nicht eingehalten werden.
Der Jahresabschluss 2011 wurde vom Betriebsführer des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz aufgestellt.
Das Rechnungsprüfungsamt bediente sich zur Prüfung des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz eines Wirtschaftsprüfers (§ 131 Abs. 2 GO LSA) und erteilte aufgrund des Beschlusses des Betriebsausschusses der Stadt Zeitz der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRV AG, Halle, den Auftrag, den Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz zu prüfen.
Als Anlage erhalten Sie den Prüfbericht der BRV AG, Halle vom 26.10.2012.
Frau Kanne, Wirtschaftsprüferin der BRV AG, wird an der Ausschusssitzung teilnehmen und den Prüfbericht erläutern.
Nach Einsichtnahme und Analyse des Berichtes der BRV AG, Halle, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2011 lehnt sich das Rechnungsprüfungsamt dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in Form des Berichtes, der gleichfalls als Anlage ausgereicht wird, an.
Anlagen:
Prüfbericht vom 26.10.2012 (nur für Betriebsausschussmitglieder)
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Bericht RPA zum JA 2011 EB ABZ (325 KB) |