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Vorlage - V/STR/STR/1007/13  

Betreff: Gefahrenabwehr von einsturzgefährdeten Gebäuden ausgearbeitet von: Stadtrat, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
CDU-Fraktion, SPD-Fraktion
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
11.07.2013 
39. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/STR/1007/13)

Der Stadtrat beauftragt das Bauordnungsamt der Stadt Zeitz im Rahmen der Gefahrenabwehr mit der Erstellung einer Liste von Gebäuden im Stadtgebiet Zeitz, von denen Gefahr durch Einsturz oder herunterstürzende Gebäudeteile (z

 

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, erteilt dem Bauordnungsamt der Stadt Zeitz folgenden Auftrag:

Im Rahmen der Gefahrenabwehr die Erstellung einer Liste von Gebäuden im Stadtgebiet Zeitz, von denen Gefahr durch Einsturz oder herunterstürzende Gebäudeteile (z.B. Dachziegel, Mauerteile, Schornsteine o. ä.) für Leben und Sicherheit der Bürger sowie für öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

 

Es ist aus aktuellem Anlass im vom Hochwasser betroffenen Gebiet zu beginnen. Die Liste ist aus bautechnischen Gesichtspunkten, unabhängig von der Eigentümersituation zu erstellen.

 

Sie ist dem Stadtrat bis spätestens 31.10.2013 vorzulegen.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:

GO LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Die Stadt Zeitz hält ein Bauordnungsamt vor. Dieses versetzt die Stadt sowohl in die Lage als auch in die Pflicht, im Rahmen der Gefahrenabwehr vorbeugend eine Kontrolle ganz oder teilweise einsturzgefährdeter Gebäude im Stadtgebiet vorzunehmen.

Zu viele meist leerstehende Gebäude der Stadt Zeitz sind in einem für die Bürger bedrohlichen Zustand. So sind z.B. allein in der Freiligrathstraße in den letzten Jahren mehrere Häuser ganz oder teilweise eingestürzt und haben dabei sowohl den Bürgersteig als auch die Fahrbahn getroffen. Dass es dabei nicht zu Personenschäden kam, ist ein reiner Glücksfall. Solche Gefahrenherde existieren an mehreren Stellen in Zeitz. Durch das Hochwasser hat sich im betroffenen Gebiet die Lage noch verschärft.

 

Es ist aus Verantwortung gegenüber den Menschen unserer Stadt nicht länger hinzunehmen, dass hier nur auf Gefahren reagiert wird, nachdem der Schaden entstanden ist. Vom menschlichen Leid möglicher Betroffener abgesehen, drohen der Stadt im Schadensfall möglicherweise auch Schadensersatzforderungen. Die Kosten für ein eigenes Bauordnungsamt der Stadt Zeitz sind in der Vergangenheit angesichts der Haushaltslage schon oft diskutiert worden. Durch ein Gefahrenabwehrkonzept im baulichen Bereich wäre eine sinnvolle Rechtfertigung dieses Amtes gegeben.