Vorlage - VI/STR/65/0066/14
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Der Stadtrat beschließt die Verkleinerung des Geltungsbereiches sowie die damit verbundene Teilaufhebung der dann nicht mehr im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelegenen Flächen.
Der neue Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt.
Das Änderungsverfahren ist nach §§ 3, 4 und 4a Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Gesetzliche Grundlage: | § 45 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) § 1 bis § 10 BauGB
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bereits gefasste Beschlüsse: | V/STR/65/1113/13 – 29.01.14 – Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan
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aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 5/2 wurde am 3.8.2001 rechtskräftig. Im (noch) wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) aus dem Jahr 2000 waren die Geltungsbereiche der beiden Bebauungspläne Sandberg 5/1 und 5/2 als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Seit Erlangen der Rechtskraft wurden im südlichen Teil des Geltungsbereiches einige Einfamilienhäuser errichtet. Der größte Teil des Geltungsbereiches blieb bis zum Jahr 2014 unbebaut.
(Vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes 5/2 sind noch ca. 17.265 m ² Ackerfläche unbebaut).
Um den restlichen Teil für eine Bebauung vorzubereiten, hätte den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend eine interne Erschließungsstraße hergestellt werden müssen. Seit Erlangen der Rechtskraft war die Bevölkerungsentwicklung rückläufig. Einfamilienhäuser werden nur noch dort errichtet, wo die Erschließung schon vorhanden ist.
Im Zusammenhang mit der Neuaufstellung für den Flächennutzungsplan (FNP) entstand eine rege geführte Diskussion um die Möglichkeiten neuer Wohnungsbaustandorte in Theißen.
Der Burgenlandkreis äußerte im Schreiben vom 28.05.2009 diesbezüglich:
„Die neu ausgewiesene Wohnbaufläche (3,8 ha, 57 WE) schließt den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/2 „Am Sandberg“ ein (2,47 ha, 26 WE). Angesichts der negativ ausfallenden Wohnraumbedarfsermittlung für den Ort Theißen sollten die über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes hinaus ausgewiesenen Flächen entfallen.“
Im Nachgang wurden nochmals der Burgenlandkreis (BLK) und das Landesverwaltungsamt (LVWA) als Genehmigungsbehörde kontaktiert.
Im Ergebnis wurde von beiden Behörden dargelegt, dass eine Ausweisung von weiteren Wohnbauflächen im FNP außerhalb der Bestandsgebiete nur dann Aussicht auf Erfolg beim Genehmigungsverfahren haben kann, wenn konkret der Bedarf dafür in der Begründung nachgewiesen werden kann.
Da in Theißen auch der ehemalige Schulstandort für zukünftige Wohnbebauung umgenutzt werden soll, wurde für den Flächennutzungsplan beschlossen, den ehemaligen Schulstandort als Wohnbaufläche darzustellen und die Wohnbaufläche für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5/2 um ca. die Hälfte zu verkleinern. Daraus folgt, dass mindestens die Fläche für den nicht bebauten Teil des Geltungsbereiches vom Bebauungsplan Nr. 5/2 im FNP als Ackerfläche dargestellt wird. D. h. es wird ein Teil von 8940 m² aus dem zu ändernden Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5/2 entlassen. Im dann noch verbleibenden Teil des Geltungsbereiches werden auf weiteren ca. 9.000 m² Möglichkeiten geschaffen, Einfamilienhäuser am Sandberg zu errichten. Es muss das Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Am Sandberg Nr. 5/2 jedoch zeitnah eingeleitet werden, so dass im Verfahren spätestens bei der Genehmigung des FNP erkennbar wird, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes mit den Darstellungen des FNP übereinstimmen werden.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | BPlan Theißen (3019 KB) |