Vorlage - VI/STR/65/0071/14
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung zur „Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung“ vom 11.11.2010.
Gesetzliche Grundlage: | §§ 47 und 50 Straßengesetz LSA vom 06.07.1993 in der jeweils zur Beschlussfassung geltenden Fassung
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bereits gefasste Beschlüsse: | Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungssatzung- vom 11.11.2010
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aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
zu Artikel I:
§ 1
Mit der Eingemeindung der Ortschaften Zangenberg, Luckenau, Würchwitz, Geußnitz, Kayna, Nonnewitz, Pirkau und Theißen gilt grundsätzlich das Ortsrecht der Stadt Zeitz für die aufgenommenen Gemeinden.
In den Gebietsänderungsverträgen der einzelnen Ortschaften wurden jedoch abweichende Regelungen bezüglich des weitergeltenden Ortsrechts getroffen.
Der Gebietsänderungsvertrag für die Ortschaften Nonnewitz und Pirkau beinhaltet, dass die jeweils gültige Straßenreinigungssatzung bis zum 30.06.2014 weiter gilt. In der Ortschaft Theißen gilt die Straßenreinigungssatzung bis zum 31.12.2014 weiter fort.
Mithin gilt für Nonnewitz und Pirkau die Straßenreinigungssatzung der Stadt Zeitz seit 01.07.2014 und für Theißen ab 01.01.2015.
Eine entsprechende Bekanntmachung für die Ortschaften Nonnewitz und Pirkau erfolgte im Michaelboten am 26./27.04.2014.
Satzung alt Satzung neu
Diese Satzung bestimmt die Verpflichteten, den Umfang und die Art und Weise der ihnen obliegenden Aufgaben bei der Durchführung der Straßenreinigung und der winterlichen Räum- und Streupflicht bei Schnee- und Eisglätte zur Herstellung und Erhaltung der Sauberkeit und zur Minderung von Gefahren auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb und außerhalb der geschlossenen Ortslagen der Gemarkungen Zeitz, Zangenberg, Luckenau, Würchwitz, Geußnitz und Kayna. Zu reinigen sind innerhalb der geschlossenen Ortslage alle öffentlichen Straßen; außerhalb der geschlossenen Ortslage die Straßen, an die bebaute Grundstücke angrenzen. | Diese Satzung bestimmt die Verpflichteten, den Umfang und die Art und Weise der ihnen obliegenden Aufgaben bei der Durchführung der Straßenreinigung und der winterlichen Räum- und Streupflicht bei Schnee- und Eisglätte zur Herstellung und Erhaltung der Sauberkeit und zur Minderung von Gefahren auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb und außerhalb der geschlossenen Ortslagen der Gemarkungen Zeitz, Zangenberg, Luckenau, Würchwitz, Geußnitz, Kayna, Nonnewitz, Pirkau und Theißen. Zu reinigen sind innerhalb der geschlossenen Ortslage alle öffentlichen Straßen; außerhalb der geschlossenen Ortslage die Straßen, an die bebaute Grundstücke angrenzen. |
§ 11
Da ab 01.07.2014 die Gemeindeordnung Land Sachsen Anhalt (GO LSA) außer Kraft und das Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen Anhalt (KVG LSA) in Kraft getreten ist, ist die Höhe der Geldbuße an das KVG LSA anzupassen.
zu Artikel II:
Da ab 01.01.2015 die Straßenreinigungssatzung auch für die Ortschaft Theißen gilt, ist
Gemarkung Theißen einzufügen.
Desweiteren ist die B 91 – Weißenfelser Straße und Zeitzer Straße (beide im OT Theißen) in das Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung neu aufzunehmen. Die Fahrbahnen der beiden Straßen wurden bisher nicht durch die Anlieger gekehrt. Dies soll so beibehalten werden. Aufgrund der verkehrlichen Bedeutung und des hohen Verkehrsaufkommens (Bundesstraße), sind die Straßen in die Reinigungsklasse B (1 x wöchentliche Reinigung durch die Stadt Zeitz) aufzunehmen.
Aufgrund mehrfach vorgebrachter Anfragen von Grundstückseigentümern der Kalkstraße und Brüderstraße bezüglich der hohen Reinigungshäufigkeit wurde die Notwendigkeit der Häufigkeit überprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die bisher gehandhabte Regelung der 3 x wöchentlichen Reinigung nicht notwendig ist. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die beiden Straßen nicht mehr dem unmittelbaren Innenstadtbereich zugeordnet werden können.
Somit soll eine Umstufung von der Reinigungsklasse A 2 in B (1 x wöchentlich) erfolgen.
Anlage 1
zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Zeitz
Satzung alt Satzung neu
Bezeichnung der Straße | Rein.- klasse | Bezeichnung der Straße | Rein.- klasse |
Gemarkungen Zeitz und Zangenberg |
| Gemarkungen Zeitz, Zangenberg und Theißen |
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Kalkstraße | A 2 | Kalkstraße | B |
Brüderstraße | A 2 | Brüderstraße | B |
-------- | ---- | Zeitzer Straße OT Theißen | B |
-------- | ---- | Weißenfelser Straße OT Theißen | B |
2. Änderungssatzung
zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht
in der Stadt Zeitz
– Straßenreinigungssatzung-
vom 11.11.2010
Präambel
Auf der Grundlage der §§ 8 Abs. 1 und 11 Abs. 1 Nr. 1a, 2a des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen - Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA Seite 288) und der §§ 47 und 50 Abs. 1 Nr. 3 des Straßengesetzes Land Sachsen - Anhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993 (GVBl. LSA Seite 334) jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 18.12.2014 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Änderungen
§ 1 Gegenstand der städtischen Straßenreinigung wird wie folgt geändert:
Im Satz 1 werden nach dem Wort „Kayna“ die Worte „Nonnewitz, Pirkau und Theißen“ eingefügt.
§ 11 Ordnungswidrigkeiten
Im Satz 1 wird die Formulierung „§ 6 Abs. 7 GO LSA“ gestrichen und durch die Formulierung „§ 8 Abs. 6 KVG LSA“ ersetzt.
Im Satz 2 wird der Höchstbetrag der Geldbuße von 2.500,00 € auf 5.000,00 Euro geändert.
Die Anlage 1 (Straßenverzeichnis) wird wie folgt geändert:
- Zeile 1 der Tabelle wird wie folgt neu gefasst:
„Gemarkungen Zeitz, Zangenberg und Theißen“
- Die Weißenfelser Straße und die Zeitzer Straße (beide im OT Theißen) werden in das Straßenverzeichnis aufgenommen und die Reinigungsklasse B eingestuft.
- Die Kalkstraße und die Brüderstraße werden von der Reinigungsklasse A 2 in die Reinigungsklasse B umgestuft.
Artikel II
Inkrafttreten
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Anlagen: