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Vorlage - VI/STR/65/0088/14  

Betreff: Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 69 - Kloster Posa in Zeitz - der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
26.11.2014 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
11.12.2014 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
18.12.2014 
6. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0088/14)
Anlagen:
14_10_2014 2
Begründung 16.10.2014
Umweltbericht 16.Oktober 2014

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 – Kloster Posa in Zeitz – (Anlage 1) sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung (Anlage 2) einschließlich des Umweltberichtes (Anlage 3) werden gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 –Kloster Posa in Zeitz – (Anlage 1) sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung (Anlage 2) einschließlich des Umweltberichtes (Anlage 3) sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.

 

  1. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher  Belange und Nachbargemeinden sind von der Öffentlichkeitsbeteiligung zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Gesetzliche Grundlage:

§ 3 Abs. 2 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss V/STR/65/1068/0711/13

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Das ehemalige „Kloster Posa“ ist ein hochrangiges Denkmal, welches seit einigen Jahren ungenutzt war. Es soll sobald wie möglich einer neuen Nutzung zugeführt werden. Grundlage hierfür ist ein Konzept, das verschiedene Aktivitäten wie Direktvermarktung, kulturelle Veranstaltungen, Beherbergung u.a. vorsieht, die dort etabliert werden sollen.

 

Um Konflikte vorab weitestgehend zu vermeiden, sollen die vorgesehenen Nutzungen im Verfahren nach öffentlicher Erörterung und Abwägung im Stadtrat geregelt werden, sodass auch zukünftig Planungssicherheit hergestellt wird.

                                                                                                 

Da das gesamte Gelände im Außenbereich liegt, sollen mit einem Bebauungsplan dafür die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 69 – Kloster Posa in Zeitz – wurde am 07.11.2013 durch den Stadtrat gefasst.

Zwischenzeitlich wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt.

Für den nunmehr erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes soll ein Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.

 


Anlagen:

Anlage 1 – Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen

Anlage 2 – Begründung

Anlage 3 – Umweltbericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 14_10_2014 2 (2573 KB)    
Anlage 2 2 Begründung 16.10.2014 (81 KB)    
Anlage 3 3 Umweltbericht 16.Oktober 2014 (300 KB)