Vorlage - VI/STR/32/0094/14
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Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz (Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr).
Gesetzliche Grundlage: | § 35 Abs. 2 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) §§ 9 Abs. 4 und 10 Abs. 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) Runderlass des Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.06.2014 (MBl. LSA Nr. 20/2014 vom 30.06.2014)
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bereits gefasste Beschlüsse: | Beschluss V/STR/BM/0199/1103/10 vom 11. März 2010
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aufzuhebende Beschlüsse: | Beschluss V/STR/BM/0199/1103/10 vom 11. März 2010
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Begründung:
Die Feuerwehr Zeitz hat ihre Entschädigungssatzung für freiwillige Mitglieder überarbeitet. Als Grundlage dafür, dient der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.06.2014 (MBI. LSA Nr. 20/2014 vom 30.06.2014). Da sich die Einwohnerzahlen sowie die Einsatzfrequenzen ständig ändern, bedarf es zwingend dieser Überarbeitung. Weiterhin sind die persönlichen Ausgaben für ehrenamtliche Kräfte, in den vergangenen Jahren gestiegen. Im Bereich der Ausbildung, wurden vom Land Lehrgänge an den Kreis und die Kommunen abgegeben, welche ihre Ausbildung durch ihre eigenen Führungskräfte durchführen müssen. Ebenfalls führen die Einsatzkräfte vermehrt Brandsicherheitswachdienste aus, welche noch nie berücksichtigt wurden. Die genannten Punkte findet man schließlich in der überarbeiteten Fassung.
Anlagen:
Entschädigungssatzung
Synopse
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Entschädigungssatzung 07.11.14 (26 KB) | |||
2 | Synopse 07.11.14 (41 KB) |