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Vorlage - VI/STR/32/0094/14  

Betreff: Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Ortschaftsrat Luckenau Vorberatung
12.11.2014 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau ungeändert beschlossen     
Ortschaftsrat Pirkau Vorberatung
24.11.2014 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Nonnewitz Vorberatung
18.11.2014 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz an Amt/Ausschuss verwiesen     
Ortschaftsrat Geußnitz Vorberatung
25.11.2014 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Theißen Vorberatung
25.11.2014 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen     
Bauausschuss Vorberatung
26.11.2014 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Würchwitz Vorberatung
02.12.2014 
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz ungeändert beschlossen     
Ortschaftsrat Kayna Vorberatung
Ortschaftsrat Zangenberg Vorberatung
09.12.2014 
Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
11.12.2014 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
18.12.2014 
6. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/32/0094/14)
Anlagen:
Entschädigungssatzung 07.11.14
Synopse 07.11.14

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz (Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr).


Gesetzliche Grundlage:

§ 35 Abs. 2 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA)

§§ 9 Abs. 4 und 10 Abs. 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA)

Runderlass des Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.06.2014 (MBl. LSA Nr. 20/2014 vom 30.06.2014)

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss V/STR/BM/0199/1103/10

vom 11. März 2010

 

aufzuhebende Beschlüsse:

Beschluss V/STR/BM/0199/1103/10

vom 11. März 2010

 

 

Begründung:

 

Die Feuerwehr Zeitz hat ihre Entschädigungssatzung für freiwillige Mitglieder überarbeitet. Als Grundlage dafür, dient der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.06.2014 (MBI. LSA Nr. 20/2014 vom 30.06.2014). Da sich die Einwohnerzahlen sowie die Einsatzfrequenzen ständig ändern, bedarf es zwingend dieser Überarbeitung. Weiterhin sind die persönlichen Ausgaben für ehrenamtliche Kräfte, in den vergangenen Jahren gestiegen. Im Bereich der Ausbildung, wurden vom Land Lehrgänge an den Kreis und die Kommunen abgegeben, welche ihre Ausbildung durch ihre eigenen Führungskräfte durchführen müssen. Ebenfalls führen die Einsatzkräfte vermehrt Brandsicherheitswachdienste aus, welche noch nie berücksichtigt wurden. Die genannten Punkte findet man schließlich in der überarbeiteten Fassung.  

 

 


Anlagen:

Entschädigungssatzung

Synopse

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entschädigungssatzung 07.11.14 (26 KB)    
Anlage 2 2 Synopse 07.11.14 (41 KB)