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Vorlage - VI/STR/65/0159/15  

Betreff: Ausbau der Belgrader Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
08.04.2015 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
16.04.2015 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
23.04.2015 
10. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0159/15)
Anlagen:
scan-20150305152336 05 03 05 2015 15-25-21.559

 

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Belgrader Straße in Zeitz mit der Abschnittsbildung von der Prager Straße bis zur Bukarester Straße - südlich verlaufender Teil der Belgrader Straße.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Belgrader Straße als Anliegerstraße klassifiziert.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) § 6 i.V.m. §§ 8

und 45 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalverfassungs-gesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie die Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz §§ 1a, 3 und 4 in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

keine

 

 

Begründung:

 

Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich über ein Teilstück der Belgrader Straße in Zeitz. Deshalb ist eine Abschnittsbildung erforderlich.

 

Da nur die Straßenbeleuchtung erneuert wird, ist eine Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Die Straßenbeleuchtung im Stadtteil Völkerfreundschaft wurde mit der Erschließung des Wohngebietes in den 1960er Jahren errichtet.

In letzter Zeit kam es sehr häufig zu Ausfällen. Die Betonmaste weisen starke Schäden (Abplatzungen) auf. Aufgrund des desolaten Zustandes sind sie in ihrer Standsicherheit gefährdet.

Mit der Erneuerung wurde, bedingt durch den desolaten Zustand, bereits im Jahre 2011 begonnen und konnte aufgrund der angespannten Haushaltssituation nicht fortgesetzt  werden. Deshalb musste die Maßnahme in Teilabschnitten realisiert werden.

Schrittweise wurde das Kabel erneuert und die Leuchtkörper wurden durch neue ersetzt. Die maroden Lichtpunkte wurden zurückgebaut und durch 8 neue Lichtpunkte (Masten incl. Fundament und Tiefbau) ersetzt.

 

Abschnittsanfang:   Einmündung Prager Straße, Flurstück 52/35 (nördlich) und

                                Flurstück 52/128 (südlich) alles Flur 6

 

Abschnittsende:      Einmündung Bukarester Straße, Flurstück 52/130 (nördlich) und

                                Flurstück 52/133 (südlich) alles Flur 6

 

Die Baumaßnahme erstreckt sich nur auf den südlich verlaufenden Teil der Belgrader Straße.

D.h. die Grundstücke Belgrader Straße 1 bis 23 (jeweils die ungeraden Hausnummern) und Bukarester Straße 6 befinden sich nicht im Ausbaubereich.

 

Bauausführung:      IV. Quartal 2011 bis IV. Quartal 2014

 

 

 

 

Die gesamten Baukosten für die Baumaßnahme in der Belgrader Straße betragen 16.163,51 €. Die Baumaßnahme ist gemäß der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz beitragspflichtig.

Da die Belgrader Straße als Anliegerstraße zu klassifizieren ist, errechnet sich der Anteil der Beitragspflichtigen nach § 4 Abs. 4 Nr. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden die Grundstückseigentümer im November 2014 schriftlich über die Baumaßnahme informiert.

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

 

Ausgaben:

 

1. Kosten der zu be-     2. Jährliche Folge-

    schließenden Maß-          kosten:       

 

    lt. Rechnung: 16.163,51           --             

 

 

  3. Maßnahmebezogene Einnahmen:

 

      Anteil der Beitragspflichtigen:        11.314,46 €          

      Anliegerstraße – 70 %

      (70 % von 16.163,51 €)                   

 

 

 


Anlage:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 scan-20150305152336 05 03 05 2015 15-25-21.559 (326 KB)