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Vorlage - VI/STR/40/0169/15  

Betreff: Genehmigung der Annahme von Spenden gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kultur und Tourismus
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
16.04.2015 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Entgegennahme der Zuwendung der Sparkasse Burgenlandkreis in Höhe von 6.750 € zu.

Die Verausgabung der Mittel soll auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung für folgende Zwecke erfolgen:

        Kinderfest

        Herbstmarkt

        Zuckerfest

        Heinrich-Schütz-Musikfest.


Begründung:

 

Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014 darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 3 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz  i. d. F. der 1. Änderung vom 27.10.2014 der Haupt- und Wirtschaftsausschuss.

 

Mit Kooperationsvereinbarung zwischen der Sparkasse Burgenlandkreis und der Stadt Zeitz vom 05.02.2015 wurde vereinbart, dass die Sparkasse im Jahr 2015 folgende Projekte der Stadt für ihre Imagewerbung nutzt – Kinderfest, Herbstmarkt, Zuckerfest und Heinrich-Schütz-Musikfest.

 

Die Stadt sichert der Sparkasse den öffentlichkeitswirksamen Verweis auf die Unterstützung in der eigenen Pressearbeit zu und stellt folgende Werbemöglichkeiten zur Verfügung:

 

        Logo-Werbung auf Plakaten, Flyern und Eintrittskarten

        Anzeigenwerbung

        Anbringen von Spannbändern und Fahnen am Veranstaltungsort.

 

Für die genannten Werbemöglichkeiten zahlt die Sparkasse eine zweckgebundene Zuweisung in Höhe von 6.750 €.

 

Am 18.02.2015 ging für den beschriebenen Zweck die Zuwendung der Sparkasse Burgenlandkreis in Höhe von 6.750 € ein.