Vorlage - VI/STR/STR/0218/15
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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich mit dem Landkreis und dem Land Sachsen-Anhalt Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel der Verlagerung der B 180 aus dem Stadtzentrum.
Gesetzliche Grundlage: | KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Es ist nicht länger hinnehmbar, dass der Durchgangsverkehr der Bundesstraße B 180 unmittelbar durch das Gebiet der Altstadt von Zeitz verläuft und dadurch die negative Entwicklung der Altstadt maßgeblich mit verursacht. Die Bereitschaft des Landkreises und des Landes zur Verlegung der Verkehrsführung über den „Schlangenweg/Käthe-Niederkirchner-Straße“ ist vorhanden.