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Vorlage - VI/STR/40/0225/15  

Betreff: Beitritt der Stadt Zeitz zum Verein Lutherweg-Gesellschaft e. V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kultur und Tourismus
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
17.09.2015 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
24.09.2015 
14. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/40/0225/15)
Anlagen:
Satzung

Der Stadtrat beschließt den Beitritt der Stadt Zeitz zum Verein Lutherweg-Gesellschaft e. V. zum 1. Januar 2016.


Begründung

 

Die Stadt Zeitz ist bestrebt, den von Altenburg bis zur Landesgrenze bei Kayna ausgewiesenen Lutherweg bis zu Schloss Moritzburg in Zeitz fortzuführen.

Darüber hinaus besteht das Interesse einer Anbindung an den Lutherweg im sächsischen Borna.

 

(1)   Die Lutherweg-Gesellschaft e. V. koordiniert die Zusammenarbeit der Lutherwege sowie die Vernetzung der Interessen der einzelnen Bundesländer und stimmt die Wegeführung im Blick auf den Gesamtweg ab.

Sie ist der entscheidende Partner zur Umsetzung o. g. Vorhabens.

Erst wenn das Wegekonzept als Lutherweg anerkannt ist, kann die Wort-Bild-Marke für die Ausweisung verwendet werden.

 

(2)   Darüber hinaus widmet sich der Verein der Qualitätssicherung im Sinne

        der Festlegung einheitlicher Standards

        der thematischen Profilierung der Stationen und Angebote zur Vernetzung in Abstimmung mit den Trägern der Lutherwege in den Bundesländern

        der Koordinierung von Bildung und Qualifizierung.

 

(3)   Die Koordination geistlicher Angebote auf dem Lutherweg und in seinen einzelnen Stationen sowie die Förderung des Pilgerns auf dem Lutherweg sind, wie auch

 

(4)   die Koordination von Beiträgen zur Pflege der Kultur des Landes, der Heimatgeschichte und der Kultur am Lutherweg, insbesondere bei kulturellen Veranstaltungen in Orten am Lutherweg und in öffentlichen Präsentationen Aufgaben des Vereins.

 

(5)   Imagepflege im öffentlichen Bereich im bundesdeutschen Horizont einschließlich medialer Kontakte und Unterstützung bei der Gästegewinnung stehen ebenso im Fokus.

 

Der Mitgliedsbeitrag für die Stadt Zeitz als kommunale Gebietskörperschaft beträgt 300 € / Jahr.


 


Anlage

 

Vereinssatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung (3463 KB)