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Vorlage - VI/STR/65/0235/15  

Betreff: Kommunalinvestitionsfördergesetz - Förderprogramm des Bundes für finanzschwache Kommunen (STARK V)
- zur Beantragung vorgesehene Maßnahmen der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebäude- u. Flächenmanagement
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
02.09.2015 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
17.09.2015 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   

Der Hauptausschuss beschließt nachfolgende Prioritätenliste als Grundlage für die Beantragung von Maßnahmen gemäß des o. g. Förderprogramms.

 

 

Priorität

Maßnahme

Schätzkosten in €

 

1.

Erweiterung Feuerwache

 

700.000

2.

Grundhafter Ausbau Steinsgraben

Steintorvorstadt bis Humboldtstraße

- Gemeinschaftsmaßnahme EB Abwasser Wirtschaftsplan 2017

1.055.000

3.

Stützmauer Steinsgraben

206.000

4.

Gründungsertüchtigung Kita Theißen

90.000

5.

Sanierung/Erneuerung restliche Fenster Gewandhaus

80.000

6.

Bürgerhaus Luckenau (ehem. Schule) Dacherneuerung

75.000

7.

Kegelbahn Geußnitz

40.000

8.

Ersatz Straßenbeleuchtungsanlagen im Stadtgebiet

(Reserveposition)

230.000

Summe:

2.476.000

 

 


Gesetzliche Grundlage:

-

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

Begründung:

 

Am 12.06.2015 hat der Bundesrat dem Gesetz zur „Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ zugestimmt.

Durch das Ministerium der Finanzen liegt nunmehr die aktualisierte Fassung der Förderliste zum Programm STARK V vor. Demnach erhält die Stadt Zeitz auf der Grundlage eines kombinierten Flächen- und Einwohnerschlüssels 2.265.881 €. Darin enthalten ist ein 10 %iger Anteil des Landes Sachsen-Anhalt. Die Stadt Zeitz muss keinen Eigenanteil bereitstellen, d.h. es handelt sich um eine 100 %ige Förderung.

 

Zum derzeitigen Zeitpunkt werden durch das Ministerium für Finanzen folgende Förderbereiche genannt:

 

1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur

    a) Krankenhäuser

    b) Straßen, beschränkt auf Lärmbekämpfung

    c) Städtebau einschl. altersgerechter Umbau und Barriereabbau

    d) Informationstechnologie in ländlichen Gebieten

    e) Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen

 

2. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur

    a) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur

    b) Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur

    c) Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der

        Weiterbildung

 

3. Investitionen mit dem Schwerpunkt Klimaschutz

 

 

Gemäß der Verwaltungsvereinbarung dürfen die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nicht zur Kofinanzierung anderer Förderprogramme des Bundes genutzt werden.

 

Beantragt werden können die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen voraussichtlich ab Oktober 2015 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

 

Die Stadt Zeitz beabsichtigt, die im Beschlussvorschlag benannten Maßnahmen auf der Grundlage der genannten Förderkriterien mit dem Fördermittelgeber hinsichtlich der Erfüllung der Förderkriterien zu beraten und bei Übereinstimmung auch zu beantragen. Die abschließende Beschlussfassung erfolgt im Stadtrat für die Objekte, die nach Abstimmung mit dem Fördermittelgeber antragsfähig sind. Mit Ausnahme der eilbedürftigen „Feuerwache“ erfolgt das mit dem Haushaltplan 2016.

 

 

1. Erweiterung Feuerwache

 

Diese soll folgende Maßnahmen enthalten:

- Schaffung von zwei zusätzlichen Stellplätzen / Sozial- und Lagerräume sowie Umbau eines dritten Stellplatzes nach DIN

- Schaffung Schulungsraum / WCs für Kinder- und Jugendfeuerwehr sowie Brandschutzerziehung

Durch die aktuelle und weitere Industrieansiedelung im Bereich der Stadt Zeitz sind diese Maßnahmen zwingend nötig, um einen bestmöglichen Schutz vor Gefahren zu gewährleisten. Es gibt ebenfalls besondere Gefahren in der Stadt Zeitz die einerseits durch die vorhandene vielgeschossige Bebauung, aber auch durch eine Vielzahl von Kulturbauten begründet sind. Die Gewährleistung des Grundschutzes als auch der Schutz vor besonderen Gefahren ist hier die Zielsetzung. Der hier benötige Erweiterungsbau dient vor allem dem Schutz vor besonderen Gefahren, da dort die Spezialtechnik untergebracht werden soll.

Die Nachwuchsgewinnung im Bereich Kinder- und Jugendfeuerwehr ist ein zentraler Bestandteil der Brandschutzkonzeption der Stadt Zeitz. Eine Vielzahl von Ortswehren haben Kinder- und Jugendfeuerwehren und sorgen somit für den Nachwuchs im ländlichen Bereich. Durch die Erweiterung der Feuerwache sollen die Grundvoraussetzungen für die Nachwuchsarbeit im Bereich der zentralen Feuerwache geschaffen werden.

Ein sehr wichtiger Aspekt für den Umbau ist die Sicherstellung des Unfallschutzes.

 

Die Förderfähigkeit ergibt sich lt. Rückfrage beim Finanzministerium aus Punkt 1c), da die Feuerwache im Sanierungsgebiet der Stadt Zeitz liegt.

 

 

2. Grundhafter Ausbau Steinsgraben als Gemeinschaftsbaumaßnahme mit EB Abwasser

 

Der Steinsgraben zwischen Steintorvorstadt und Feuerwehrzufahrt Höhe Humboldtstraße ist ca. 390 m lang und derzeit mit Großpflaster in der Fahrbahn und Mosaikpflaster und Gehwegplatten in den Gehwegbereichen befestigt. Auf Grund des sehr schlechten Zustandes wurde bereits 2003 eine Planung in Auftrag gegeben. Leider scheiterte die Umsetzung bisher immer an der Finanzierung, da nur ein Gehweg sich noch im Sanierungsgebiet befindet. Anderweitige Förderprogramme kamen bisher nicht zum Tragen.

 

Gemäß dieser Entwurfsplanung ist angedacht die Fahrbahn mit einer Breite vom 6,00 m in Asphaltbauweise und die Gehwege mit Mosaikpflaster zu befestigen, was zu einer erheblichen Lärmminimierung durch die Reduzierung der Rollgeräusche beiträgt.

Die Sicherung der Stützmauer zur Schule hin ist ein separates Projekt und der Gehweg und die Parkflächen im Bereich dieser Stützmauer sind nicht im Straßenbauprojekt enthalten.

 

Da der Ausbau des Steinsgraben nur im Zusammenhang mit der Erneuerung der Kanäle sinnvoll ist, wurde in Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz die Kanalsanierung im Wirtschaftplan in den Jahren 2016 (Planung), 2017 und 2017 (Bauausführung)mit aufgenommen.

Das Bauvorhaben kann im Anschluss an die Fertigstellung Brühl (Dezember 2016) erfolgen, da es auch eine Fortführungsmaßnahme sowohl des Kanalbaus als auch des Straßenbaus ist.

 

Kosten für den Straßenbau:

 

714.000,00 €  Baukosten (500.000,00 € netto von 2003 + 20% Zuschlag)

  22.500,00 €  Begrünung (15 Stück Bäume zu 1.500,00 €)

  40.000,00 €  Straßenbeleuchtung (10 LP + Kabelgraben und Masthülsen)

155.300,00 €  Planungsleistungen (20 % der Baukosten in Höhe von 776.500,00 €)

122.665,00 €  investiver Zuschuss für Kanalbau

1.054.465,00 €  Gesamtkosten

 

 

3. Stützmauer Steinsgraben

 

Die geplante Schwergewichtswand soll den Hang auf der Südseite des unteren Steinsgrabens dauerhaft abstützen und dient damit der Sicherung des Gehweges in diesem Bereich. Gleichzeitig soll die Form der vorhandenen Hangbefestigung und der Wasserrinne aus Sandsteinplatten wieder hergestellt werden, da diese unter Denkmalschutz stehen. Die Sandsteinplatten sollen deshalb wieder eingebaut und wo notwendig ergänzt werden. Auf Grund einer fehlenden Stützkonstruktion sind Verformungen über den gesamten Wandverlauf vorhanden. Die Standsicherheit kann nach den gültigen Normen für den jetzt vorhandenen Zustand rechnerisch nicht nachgewiesen werden. 

Der Querschnitt der geplanten Schwergewichtswand ist bestimmt durch die Neigung der vorhandenen Sandsteinplatten und durch die Geometrie der Wasserrinne, die in der jetzigen Form wieder hergestellt werden soll. Der statisch wirksame Betonkörper soll durch Fertigteilwinkelelemente aus Stahlbeton und Konstruktionsbeton B15 gebildet werden. Die Gründung der Wand erfolgt in frostsicherer Tiefe durch ein Fundament aus Magerbeton B15.

 

Das Bauwerk ist durch folgende Parameter gekennzeichnet:

 

Gesamtlänge:   94 m

Größte Höhe :   1,84 m

Kleinste Höhe:              1,15 m

Neigung Ansichtsseite: 20°

 

Kosten für die Stützmauersanierung

 

164.220,00 €   Baukosten gemäß KB vom 21.1.2003 mit 115.000,00€ netto und 20 %

Zuschlag für Preissteigerungen

 41.055,00 €  Planungskosten 25 % von Baukosten

205.275,00 €  Gesamtkosten

 

 

Die Förderfähigkeit zu 2. und 3. ergibt sich aus Punkt 1b).

 

 

4. Gründungsertüchtigung Kita Theißen

 

Untersuchungen in der jüngsten Vergangenheit an dem Gebäude der Kita „Kleine Maulwürfe“ haben gezeigt, dass die vorhandene Gründung infolge des steigenden Grundwasserstandes und des sich dadurch verschlechternden Baugrundes als äußerst kritisch zu bewerten ist.

Da diese Kita zur langfristigen Nutzung vorgesehen ist und an der Tragfähigkeit der vorhandenen Decken und der Dachkonstruktion keine Zweifel bestehen, bleibt somit nur die Möglichkeit einer Gründungsverbesserung zur Vermeidung von substanzgefährdenden Bauschäden durch den Grundwasseranstieg und seinen Begleiterscheinungen.

Dazu sollen die in den Baugrund abzuleitenden Kräfte auf eine größere Fläche verteilt werden, um somit die sich dadurch ergebenden Sohlpressungen auf den Baugrund zu minimieren.

Im Wesentlichen wird dies durch den Einbau einer stahlbewehrten Betonplatte über den gesamten Kellerboden und konstruktiven Verbindungen zu den bestehenden Kelleraußenwänden, Pfeilern und sonstigen lastabtragenden Konstruktionen erreicht

 

Nach Beendigung der Arbeiten zur Gründungsverbesserung und der damit gegebenen Baufreiheit im Keller soll dann noch die vorhandene Kellerdecke von unten mittels Steinwolle-Platten mit oberflächenfertiger Vlieskaschierung an der Unterseite in Klebemontage wärmegedämmt werden. Dies ist deshalb erforderlich, um den beheizten Nutzungsbereich vollständig wärmedämmtechnisch zu sanieren und damit Kondensat-erscheinungen sowie mögliche Schimmel-  und Gesundheitsschäden zu vermeiden.

Die vorhandene Fußbodendämmung ist nämlich völlig unzureichend und alle anderen Teile der Gebäudehülle haben bereits eine energetische Sanierung erhalten.

 

Die Förderfähigkeit ergibt sich aus Punkt 2a).

 

 

5. Sanierung und Erneuerung Fenster Gewandhaus

 

Durch die geplante Erneuerung der Fenster wird der Wärmedurchgangskoeffizient dieser Bauteile von derzeit ca. 2,10 bis 2,30 W/m²K auf 1,30 W/m²K reduziert. Außerdem schließen die vorhandenen Fenster nicht dicht, so dass es zu erheblichen Energieverlusten kommt. Die neuen Fenster schließen durch umlaufende Dichtlippen winddicht.

Dadurch, dass die Fenster der betreffenden Räume eine Südausrichtung haben, ist der sommerliche Wärmeschutz (entspr. EnEV 2014) in diesen Räumen nicht gegeben. Deswegen soll zudem eine kombinierte Wärme-Sonnenschutzverglasung eingebaut werden.

Durch den Fensteraustausch verbessert sich das Raumklima und Heizenergie wird eingespart.

Es handelt sich um ein denkmalgeschützes Gebäude, deshalb müssen die Belange der Denkmalschutzbehörde berücksichtigt werden, d.h. Holzfenster mit Sprossen. Für die Fenstererneuerung muss eine denkmalrechtliche Genehmigung eingeholt werden.

 

Die Förderfähigkeit ergibt sich aus den Punkten 1c), 1e) und 3.

 

 

6. Dacherneuerung Bürgerhaus Ortsteil Luckenau

 

Bei dem Gebäude handelt es sich um das frühere Schulgebäude im Ortsteil Luckenau, welches derzeit als Bürgerhaus genutzt wird.

In den Räumlichkeiten befinden sich:

  • das Gemeindeamt
  • der Seniorenraum
  • der Jugendclub
  • die Heimatstube
  • eine Turnhalle
  • die Feuerwehr

Weitere Räume sind vermietet an:

  • Kickboxer
  • Modelleisenbahner
  • Musiker
  • Reimebrüder

 

Des Weiteren können die Räumlichkeiten der Senioren auch von Bürgern für private Feste, Feierlichkeiten und Veranstaltungen gemietet werden.

Das Gebäude ist für die Einwohner der Mittelpunkt für Veranstaltungen und gemeinsamer Treffpunkt.

Die Erneuerung des Daches ist notwendig, um das Gebäude vor weiteren Schäden zu schützen und für Bürger und Gäste des Ortes zur Nutzung zu erhalten.

 

Bestand

 

-          das Gebäude ist in Klinkerbauweise errichtet

-          der Dachstuhl ist als Holzkonstruktion zimmermannsmäßig abgebunden in Walmdachform ausgeführt, mit einer Dachneigung von ca. 45°

-          Dacheindeckung besteht aus Biberschwanzziegeln und ist als Kaltdach konstruiert, welches schon starke Verschleißerscheinungen aufweist

-          von der Ausführung der Ziegel ist davon auszugehen das die Dacheindeckung in den 60-iger bis 70-iger Jahren aufgebracht wurde, altersbedingt ist eine sichere Begehung der Dachflächen nur noch eingeschränkt möglich

-          die First bzw. Gratziegeleindeckung sind in Mörtel verlegt, wobei der Mörtel an weiten Teilen schon nicht mehr vorhanden ist

-          eine Dämmstofflage ist im Dachbereich nicht vorhanden

 

Sanierungsvorschlag

 

-          Dacheindeckung erneuern ( Biberschwanzziegel, altern. Falzziegel oder Pfannenziegel zur Kostensenkung)

-          einbauen einer Unterspannbahn

-          Dachentwässerung erneuern

-          einbauen einer geeigneten Dämmlage aus Mineralfaserdämmung >200mm

als Zwischensparrendämmung

-          evtl. Einbau einer Dampfsperrfolie unter der Dämmlage

 

 

Die Förderfähigkeit ergibt sich aus den Punkten 1e) und 3.

 

 

7. Kegelbahn Ortsteil Geußnitz

 

Bestand

-          das Gebäude ist in den 70-er Jahren erbaut

-          Außenwände bestehen aus massiven Ziegelmauerwerk

-          der Dachstuhl ist als Brettbinderkonstruktion in Satteldachform ausgeführt mit einer Dachneigung < 30°

-          Dacheindeckung besteht aus Blechwellplatten und ist als Kaltdach konstruiert, welches schon recht starke Verschleißerscheinungen aufweist

-          die Zwischendecke von der Dachkonstruktion zur darunter liegenden Kegelbahn besteht aus Hartfaserplatten die in Form einer Kassettendecke eingebracht wurde

-          nachträglich wurde in den 90-ziger Jahren ein untergehangene Decke aus einer Aluminiumtragkonstruktion mit eingelegten Mineralfaserplatten eingebaut

-          als Dämmstoff ist nach jetzigen Erkenntnisstand eine Glasfasermatte eingelegt, welche ca. 10 cm dick ist

-          durch die in der Heizperiode immer wiederkehrende Kondensatbildung hat bereits deutlich sichtbare Verformungen in der Holzverkleidung und den eingelegten Mineralfaserplatten der untergehangenen Decke entstehen lassen

-          des Weiteren sind im Randbereich der Decke zu den aufgehenden Gebäudewänden bereits Schimmelflecken zu erkennen

-          derzeit besteht ein recht hoher Bedarf an Energie um das Gebäude optimal und nutzungsgerecht zu beheizen

 

Sanierungsvorschlag

 

-          Dacheindeckung erneuern ( Stahltrapezbleche)

-          Dachentwässerung erneuern

-          entfernen der Glasfaserdämmstoffe

-          einbringen einer Dampfsperrbahn über der Zwischendecke

-          einbauen einer geeigneten Dämmlage aus Mineralfaserdämmung >200mm

 

Fazit zu beiden Dachsanierungsmaßnahmen:

 

Durch das einbringen einer noch zu berechnenden Dämmstofflage (EnEV 2014) kann der Heizenergiebedarf signifikant gesenkt werden und trägt somit maßgeblich zu einer Kostensenkung der Unterhaltungskosten bei. Des Weiteren ist mit einer Verringerung des CO² Ausstoßes zu rechnen, welcher zum Umweltschutz beiträgt.

 

Die Förderfähigkeit ergibt sich aus Punkt 3.

 

 

8. Ersatz Straßenbeleuchtungsanlagen im Stadtgebiet

    (Reserveposition)

 

Der Träger der Straßenbeleuchtung ist die Gemeinde.

Die Rechtsgrundlage der allgemeinen Straßenbeleuchtung ist die Allzuständigkeit der Gemeinde und die Beleuchtung ist eine selbständige öffentliche Aufgabe im Rahmen der Daseinsfürsorge.

 

Analog anderer Kommunen wurden und werden auch in der Stadt Zeitz Maßnahmen zur Energieeinsparung  bei der Straßenbeleuchtung eingeleitet, die dem gültigen technischen Regelwerk DIN 5044 entsprechen.

 

Eine Weiterführung der bereits begonnenen Maßnahme im Stadtgebiet von Zeitz macht sich aus folgenden Gründen dringend erforderlich:

 

Die vorhandenen Erdkabelanlagen sind verschlissen und dadurch sehr reparaturanfällig, die vorhandenen Masten bestehen überwiegend aus Beton sind marode und brüchig, da diese schon über 60 Jahre alt sind.

Aufgrund des Alters sind auch die Leuchtkörper  sehr marode und entsprechen nicht mehr den derzeitigen gültigen Anforderungen um diese mit Energiesparmaßnahmen auszurüsten. Es macht sich erforderlich diese zu erneuern und gleichzeitig mit neuester Energiespar-technik auszustatten (LED), was letztendlich zu Energieeinsparungen führt.

 

Im Zuge der derzeit laufenden Redinet – Maßnahme invest 2015 und der Erneuerung des Kabelnetzes von Kabel Deutschland im kompletten Stadtgebiet werden bei den Anlagen der Straßenbeleuchtung mit den häufigsten Kabelfehlern bereits dieses Jahr neue Erdkabel verlegt. Durch diese Mitverlegung der Straßenbeleuchtungskabel  incl. Setzen der Masthülsen in einem gemeinsamen Graben werden Kosteneinsparungen bei den Tiefbauleistungen erzielt. Die Erneuerung der Lichtpunkte selbst kann somit separat zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Die prioritärsten Straßenbeleuchtungsmaßnahmen sind dabei:

 

-

Käthe-Niederkirchner-Straße

50.000,00 €

-

Rahnestraße

30.000,00 €

-

Leipziger Straße OT Zangenberg

zwischen BE Gehweg Leipziger Str. und Bahnüberführung)

35.000,00 €

-

Moskauer Straße

30.000,00 €

-

Warschauer Straße

20.000,00 €

-

Prager Straße

20.000,00 €

-

Wasserberg im Bereich Eselsbrücke

10.000,00 €

-

Fockendorfer Grund (derzeit Freileitung)

35.000,00 €

SUMME

230.000,00

 

 

Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist als Reserveposition angedacht. Da alle angegebenen Kosten nur Schätzungen sind, könnte es bei allen Maßnahmen in Abhängigkeit der Ausschreibungsergebnisse zu Kosteneinsparungen kommen. Dann wäre es möglich noch die Erneuerung der Straßenbeleuchtung – zumindest abschnittsweise - zu realisieren.

 

 

Die Förderfähigkeit ergibt sich aus Punkt 3.