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Vorlage - VI/STR/65/0247/15  

Betreff: Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 B - Ehemalige Panzerkaserne - der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
07.10.2015 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
05.11.2015 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.11.2015 
15. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0247/15)
Anlagen:
Anlage 1 Verfahrensvermerk KVG LSA
Anlage 2.1 Abwägung TÖB 22.04.15-2
Anlage 2.2 Abwägung Nachbargemeinden 22.04
Anlage 2.3 Abwägung Öffentlichkeitsbet. 22.04.15-2
Anlage 2.4 Abwägung Ämterbeteiligung 22.04.15-2
Anlage 3 und 4 Teil A und B 25_08_2015
Anlage 5 Begründung 25.8.2015
Anlage 6 Umweltbericht28.8. 2015

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 16 B der Stadt Zeitz – Ehemalige Panzerkaserne – wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) wird der Bebauungsplan Nr. 16 B der Stadt Zeitz – ehemalige Panzerkaserne – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 16 B wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB § 8 und § 45 (3), Nr.4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz- KVG LSA) vom 17. Juni 2014

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss 97/94 Billigungs- und

Auslegungsbeschluss  V/STR/65/0624/1310/11

V/STR/65/0950/2504/13

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

 

Aufgestellt wurde der Bebauungsplan Nr. 16 B ehemalige Panzerkaserne nach den §§ 8 und 9 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses in der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.1994.

 

Schon seit Beginn des Abzuges der GUS – Truppen bestand das Ziel, das ehemalige Kasernengelände einer neuen zivilen Nutzung zuzuführen. Das Plangebiet wurde von jeglicher Bebauung beräumt und stellte zur Zeit der Planaufstellung eine Brache dar.

 

Angedachte Nutzungen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 B als Einzelhandelsstandort, gewerbliche Nutzung und Wohnen erwiesen sich als nicht realisierbar bzw. sind zwischenzeitlich schon realisiert (Wohnen durch Selbsthilfe u.a.).

 

Aus diesem Grund hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 13.10.2011 die erneute Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 16 – B „Ehemalige Panzerkaserne“ beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde auch den geänderten Planungszielen:

- Schaffung von Baurecht für ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik entsprechend § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) gemäß dem 2010 beschlossenen Konzept zur energetischen Stadterneuerung und

- Gewerbliche Nutzung entlang der Friedensstraße entsprechend  § 8 BauNVO

zugestimmt.

Die Umsetzung des Planungsziels Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen scheiterte an mangelndem Realisierungsinteresse von geeigneten Vorhabenträgern.

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 29.01.2015 wurde daher einer erneuten Änderung der Planungsziele in – Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Reitanlage - zugestimmt.

Im Bereich südwestlich des vorhandenen Autohauses wurde weiterhin gewerbliche Nutzung festgesetzt.

Ziel ist es nunmehr den Reit- und Fahrverein Zeitz-Bergisdorf e.V. an einem neuen hochwassersicheren Standort anzusiedeln.

Mit dieser Änderung wurde auch das vom Stadtrat beschlossene Konzept zur Energetischen Stadterneuerung fortgeschrieben. Darin war die Fläche auf dem Gelände der ehemaligen Panzerkaserne als neuer Standort für Freiflächenfotovoltaik vorgesehen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 B der Stadt Zeitz mit dem Planungsziel Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Reitanlage lag in der Zeit vom 09.03.2015 bis zum 10.04.2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Parallel dazu wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden durchgeführt.

 

Nach erfolgter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurden die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung und der Umweltbericht in Abstimmung mit der unteren Planungsbehörde geändert bzw. ergänzt. Durch die Änderungen und Ergänzungen wurden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

Inhalt der Änderungen und Ergänzungen war eine Konkretisierung der Planungsziele im Rahmen des Sondergebietes Reitanlage, die Ergänzung der Begründung und des Umweltberichtes zu Gerüchen, Altlasten, Regen- und Löschwasser und zum Naturschutz.

Aus vorgenanntem Grund wurde eine erneute eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden in der Zeit vom 26.06.2015 bis 24.07.2015 gemäß § 4 a BauGB erforderlich.

 

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise aus den Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 4 a BauGB sind in der beiliegenden Abwägung (Anlage 2) zusammengefasst. Auf dieser Grundlage wurde die vorliegende Satzung des Bebauungsplanes Nr. 16 B der Stadt Zeitz erarbeitet.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Verfahrensvermerk

Anlage 2:  Abwägung

Anlage 3:  Planzeichnung (Teil A)

Anlage 4:  textliche Festsetzungen (Teil B)

Anlage 5:  Begründung

Anlage 6:  Umweltbericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Verfahrensvermerk KVG LSA (16 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2.1 Abwägung TÖB 22.04.15-2 (111 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2.2 Abwägung Nachbargemeinden 22.04 (11 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 2.3 Abwägung Öffentlichkeitsbet. 22.04.15-2 (23 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 2.4 Abwägung Ämterbeteiligung 22.04.15-2 (16 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 3 und 4 Teil A und B 25_08_2015 (3502 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 5 Begründung 25.8.2015 (133 KB)    
Anlage 8 8 Anlage 6 Umweltbericht28.8. 2015 (411 KB)