Vorlage - VI/STR/STR/0269/15
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Die Fraktion B90/Grüne/WIR beantragt, das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen auf dem Gebiet der Stadt Zeitz, ohne den eingemeindeten Ortsteilen, ab sofort ganzjährig zu versagen.
Begründung:
Alle Jahre wieder führt das Verbrennen von Gartenabfällen zu einer erheblichen Belastung der Luft und damit Lebensqualität in der Stadt Zeitz. Das dies zu gesundheitlichen Schäden führt ist unstrittig. Eine Ausweitung des Gebietes auf die gesamte Stadt werden wir zur Diskussion stellen.
Grundlage ist das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen(KrW-7AbfG) und die Verbrennungsverordnung des BLK.