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Vorlage - VI/STR/63/0280/15  

Betreff: Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen – Projektaufruf 2016
Evangelische Grundschule im Franziskanerkloster Zeitz als Fördermaßnahme i.V.m. dem Projektaufruf 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Baurecht
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Baurecht   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
05.11.2015 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.11.2015 
15. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/63/0280/15)
Anlagen:
Anl. Projektaufruf 2016

 

Der Stadtrat beschließt das Bauvorhaben „Evangelische Grundschule im Franziskaner-kloster Zeitz“ als Fördermaßnahme innerhalb des aktuellen Projektaufrufes 2016 im Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen zu beantragen, Anmeldeschluss: 13.November 2015.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

-

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

 

Im Projektaufruf 2016 hat der Bund ein einmalig durchzuführendes Förderprogramm im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur aufgestellt. Auch Schulen, die explizit einen Baustein im Rahmen der integrierten sozialen Quartiersentwicklung darstellen, können gefördert werden.

 

Für Kommunen in Haushaltsnotlage beträgt der kommunale Eigenanteil 10 v.H.   anstatt der sonst 55 v.H. der förderfähigen Projektkosten. Ausgehend von der Bestätigung der Haushaltsnotlage der Stadt Zeitz durch das Land ( KAB) stellt der geringe Eigenanteil von 10 v.H. eine Alternative zum bisher als Förderung für die  „Evangelische Grundschule im Franziskanerkloster“ herangezogenen Förder-programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ mit einem 20 %igen Eigenmittelanteil dar. Bis Mai 2016 sollen die Zuwendungsbescheide, sofern das Projekt für die Förderung ausgewählt wurde, erlassen werden.

 

Bisher konnte im Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ des Programmjahres 2015 eine erste Charge in Höhe von 1.500.000 € der Gesamtbaukosten von 3.890.000 € beantragt werden. Das Land hat für den beantragten Kostenrahmen die Bewilligung vorgesehen und diese müsste bis 01. Dezember vorliegen. Für die Restsumme soll bis zum 30.November, dem Abgabetermin der Förderanträge für das Programmjahr 2016 die Beantragung erfolgen.

 

Um die Möglichkeit einer höheren Förderquote mit 90 v.H. anstatt mit 80 v.H.in Anspruch nehmen zu können und eine frühere  Finanzierungssicherheit  mit  vorliegender Bewilligung im Mai 2016  zu erreichen soll parallel zu der bisher vorgesehenen Förderung im Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ die Förderung des  Projektes „Evangelische Grundschule im Franziskanerkloster“ im Bundesprogramm zur Sanierung von Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen entsprechend vorliegendem Projektaufruf 2016 beantragt werden. Die Höhe der Beantragung  beläuft sich auf 2.390.000 €.

 

Mit dem Landesverwaltungsamt werden die parallele Antragstellung und alle weiteren wesentlichen Fragen geklärt.

 


Anlagen:

Projektaufruf 2016

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anl. Projektaufruf 2016 (111 KB)