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Vorlage - VI/STR/65/0281/15  

Betreff: Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen – Projektaufruf 2016
Grundschule Zeitz-Ost Gustav-Mahler-Str. 14 als Fördermaßnahme i.V.m. dem Projektaufruf 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
05.11.2015 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.11.2015 
15. Sitzung des Stadtrates Zeitz zurückgezogen   
Anlagen:
Kostenschätzung Arch.Senger
Anl. Projektaufruf 2016

 

Der Stadtrat beschließt das Bauvorhaben „Teilrückbau und Sanierung des Restbaukörpers der Grundschule Zeitz-Ost unter energetischen Gesichtspunkten sowie die Gestaltung der Außenanlagen und die Optimierung der IT-Ausstattung als Fördermaßnahme innerhalb des aktuellen Projektaufrufes 2016 im Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen zu beantragen, Anmeldeschluss: 13.November 2015.

 


Gesetzliche Grundlage:

-

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Im Projektaufruf 2016 hat der Bund ein einmalig durchzuführendes Förderprogramm im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur aufgestellt. Auch Schulen, die explizit einen Baustein im Rahmen der integrierten sozialen Quartiersentwicklung darstellen, können gefördert werden.

 

Für Kommunen in Haushaltsnotlage beträgt der kommunale Eigenanteil 10 v.H.   anstatt der sonst 55 v.H. der förderfähigen Projektkosten. Ausgehend von der Bestätigung der Haushaltsnotlage der Stadt Zeitz durch das Land ( KAB) stellt der geringe Eigenanteil von 10 v.H. eine Alternative zum bisher als Förderung für die  Grundschule Zeitz-Ost vorgesehenen Innovations- und Investitionsprogramm Stark III (2. Förderperiode) mit einem Eigenanteil von ca. 30 %.

 

Sofern das Projekt für die Förderung ausgewählt würde, könnte der Antrag im v.g. Programm Stark III zugunsten eines anderen Objektes zurück genommen werden.

 

Die Höhe der Beantragung beläuft sich auf Grundlage der bereits vorliegenden Kostenschätzung des Architekturbüros Senger vom 16.08.2014 auf 4.535.000 €.

 


Anlagen:

Kostenschätzung Arch.Büro Senger vom 16.08.2014

Projektaufruf 2016

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Kostenschätzung Arch.Senger (278 KB)    
Anlage 1 2 Anl. Projektaufruf 2016 (111 KB)