Inhalt

Vorlage - VI/STR/10/0285/15  

Betreff: Bestimmung des Wahltages und des Endes der Bewerbungsfrist für die Oberbürgermeisterwahl 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
SG EDV, Statistik und Wahlen
Wahlbüro
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
10.12.2015 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
17.12.2015 
17. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/10/0285/15)

  1. Die Wahlen zum Oberbürgermeister der Stadt Zeitz finden am

 

Sonntag, den 28. Februar 2016

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr

 

statt. Sollte eine Stichwahl notwendig werden, so wird sie am

 

Sonntag, den 13. März 2016

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr

 

durchgeführt.

 

  1. Das Ende der Bewerbungsfrist wird auf

 

Montag, den 01. Februar 2016, 18.00 Uhr

 

festgesetzt.


Gesetzliche Grundlage:

§ 63 Kommunalverfassungsgesetz LSA i. V. m.
§ 30 Kommunalwahlgesetz LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

  1.    Ich schlage vor, als Wahltermin den Sonntag, den 28. Februar 2016 festzulegen. Eine eventu­ell notwendige Stichwahl soll am Sonntag, den 13. März 2016 durchge­führt werden.

 

  1.    Bewerbungen um das Amt des Oberbürgermeisters sind innerhalb der Einreichungsfrist schrift­lich einzureichen; sie können nur innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden. Die Einrei­chungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung. Das Ende der Ein­rei­chungsfrist darf von der Vertretung frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag fest­gesetzt werden. Die Einrei­chungsfrist endet spätestens am 20. Tag vor dem Wahltag.

 

Der Wahlausschuss beschließt über die Zulassung der Bewerbungen spätestens am 17. Tag vor dem Wahltag.

 

Die Stellenausschreibung erscheint im Amtsblatt spätestens am 23. Dezember 2015. Das Ende der Einrei­chungsfrist muss zwischen dem 01. Februar 2016 (27. Tag vor dem Wahltag)  und dem 08. Februar 2016 (20. Tag vor dem Wahltag) liegen.

 

Der Wahlausschuss muss bis spätestens 11. Februar 2016 (17. Tag vor dem Wahltag) über die Zulas­sung der Bewerber entscheiden.

 

Nach dem Ende der Einreichungsfrist muss der Wahlleiter die Bewerbungen prüfen und für den Wahlausschuss eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeiten. Erst nach der Beschuss­fassung durch den Wahlausschuss kann dann der Druck der Stimmzettel für die Briefwahl in Auftrag gegeben wer­den.

 

Es wird daher empfohlen, das Ende der Bewerbungsfrist auf den Montag, den 01. Februar 2016 festzulegen. Der Wahlausschuss kann dann am Donnerstag, den 04. Februar 2016 über die Zulassung der Bewerber beschließen.