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Vorlage - VI/STR/OB/0287/15  

Betreff: Vertretung der Stadt Zeitz in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
10.12.2015 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
17.12.2015 
17. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/OB/0287/15)

  1. Der Stadtrat der Stadt Zeitz wählt

 

……………………………………….

 

als Vertreter/ Vertreterin der Stadt Zeitz in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Weiße Elster – Hasselbach / Thierbach ab 01.01.2016.

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Zeitz wählt

 

……………………………………….

 

als Abwesenheitsvertreter/in für den/die Vertreter/ Vertreterin der Stadt Zeitz in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Weiße Elster – Hasselbach / Thierbach ab 01.01.2016.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 11 Absatz 1, 2 GKG LSA i.V.m.

§ 5 der neuen Verbandssatzung des  Abwasserzweckverbandes Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach

bereits gefasste Beschlüsse:

VI/STR/BM/0250/2409/15

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

In der Stadtratssitzung am 24.09.2015 wurde der Eingliederungsvertrag des Abwasserzweckverbandes Zeitzer Land in den Abwasserzweckverband Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach mit der neuen Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach ab 01.01.2016 grundsätzlich befürwortet und der Vertreter der Stadt Zeitz in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Zeitzer Land mit der Zustimmung zur Eingliederung des Abwasserzweckverbandes Zeitzer Land in den Abwasserzweckverband Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach beauftragt (Beschl.-Nr. VI/STR/BM/0250/2409/15).

 

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Zeitzer Land und die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverband Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach haben zur Eingliederung des Abwasserzweckverband Zeitzer Land zum 01.01.2016  in den Abwasserzweckverband Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach zwischenzeitlich übereinstimmende Beschlüsse gefasst.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 der neuen Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach entsendet die Stadt Zeitz einen Vertreter in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Weiße Elster-Hasselbach/Thierbach. Nach § 5 Absatz 3 der neuen Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Weiße Elster – Hasselbach/Thierbach werden Vertreter und Stellvertreter von den Verbandsmitgliedern für eine Wahlperiode bestimmt.