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Vorlage - VI/STR/BM/0368/16  

Betreff: Benennung des Weges zwischen Kalkstraße und dem Altmarkt von "Kalkstraße" in "Bärgasse"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
24.08.2016 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
01.09.2016 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
08.09.2016 
22. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/BM/0368/16)
Anlagen:
Anlage 1 - BV Bärgasse
Anlage 2 - BV Bärgasse

Der Stadtrat beschließt, den im Lageplan (Anlage 1) gekennzeichneten Weg zwischen der Kalkstraße und dem Altmarkt von „Kalkstraße“ in  „Bärgasse“ umzubenennen.


Gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 3 Ziff. 1 KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Der Weg, der zwischen der Kalkstraße (zwischen den Häusern Nr. 30 und 33) zum Altmarkt (Nr. 8) führt, war lange Zeit auf Grund des maroden baulichen Zustandes der angrenzenden Gebäude für die Öffentlichkeit gesperrt. Nachdem die baulichen Mängel beseitigt worden sind, soll der Weg wieder für die Öffentlichkeit durchgängig nutzbar werden.

 

In verschiedenen historischen Quellen (siehe Anlage 2) ist belegt, dass der Weg im 19. Jahrhundert den Namen Bärgasse– abgeleitet vom angrenzenden Hotel Zum Schwarzen Bär – trug. Diesen historisch belegten Namen soll der Weg nunmehr wieder erhalten werden. Die Recherchen dazu verdanken wir Herrn Kai-Uwe Schmidt.

 

Das Grundstück der alten Mälzerei mit beiden aufstehenden Gebäuden hat seinen Haupteingang von der Voigtsstraße und nun insgesamt die Hausnummer 13.

Dieser Zugang ist zugleich die einzige leistungsfähige Zuwegung, über die medizinische Rettungskräfte, die Feuerwehr oder die Polizei dieses Grundstück erreichen können. Die frühere Adressbezeichnung Kalkstraße 32 wurde aufgegeben.

 

Bei der Entscheidung über das Ob und Wie einer Straßenumbenennung steht der Gemeinde eine weitgehende, auf dem Selbstverwaltungsrecht beruhende Gestaltungsfreiheit zu, die lediglich durch den Zweck der Aufgabenzuweisung und durch die aus dem Rechtsstaatsprinzip sowie besonderen gesetzlichen Bestimmungen folgenden Grenzen jeder Verwaltungstätigkeit beschränkt wird.


Anlagen:

Lageplan

Historische Quellen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - BV Bärgasse (380 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - BV Bärgasse (1651 KB)