Vorlage - VI/STR/OB/0374/16
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Der Stadtrat entsendet
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In den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH (WBG Zeitz mbH).
Gesetzliche Grundlage: | § 131 Abs. 3 i. V. m. § 47 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) § 52 Abs. 1 GmbHG i. V. m. dem Gesellschaftervertrag der Wohnungsbaugese4llschaft Zeitz mbH |
bereits gefasste Beschlüsse: | VI/STR/OB/0014/0207/14 |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Mit Stadtratsbeschluss- Nr. VI/STR/OB/0014/0207/14 wurde Herr Dieter Kmietczyk (Bündnis 90/Grüne) für die Fraktion Bündnis 90/Grüne/WIR in den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH gewählt. Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates der WBG mbH erfolgte nach § 47 KVG LSA.
Durch schriftliche Erklärung gegenüber der Aufsichtsratsvorsitzenden am 10.06.2016 legte Herr Dieter Kmietczyk sein Aufsichtsratsmandat im Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH nieder. Das Original dieser Erklärung wurde am 27.06.2016 durch die Aufsichtsratsvorsitzende Frau Wetzelt entgegengenommen. Gemäß § 8 Absatz 7 des Gesellschaftervertrages endet das Aufsichtsratsmandat bereits mit dem Zugang dieser Erklärung.
Die Entsendung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH erfolgt durch den Stadtrat auf Grundlage des Gesellschaftervertrages der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH und der Vorschriften des Kommunalrechts und des Gesellschaftsrechts.
Die Fraktion Bündnis90/Grüne/FDP hat das Vorschlagsrecht.