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Vorlage - VI/STR/65/0378/16  

Betreff: Verlängerung des Durchführungszeitraumes und Fortschreibung des intergrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz 2010 (iSEK)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
24.08.2016 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
01.09.2016 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
08.09.2016 
22. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0378/16)

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.       Der Durchführungszeitraum des 2010 fortgeschriebenen integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (iSEK) wird von 2020 auf 2025 verlängert.

 

2.       Für die Fortschreibung des iSEK mit Durchführungszeitraum 2025- 2035 sind Fördermittel Stadtumbau Ost  zu beantragen. Die zur Beauftragung  der Fortschreibung erforderlichen Mittel sind im Haushalt abzusichern.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungs-richtlinien - StäBauFRL) vom 25.11.2014, in Kraft getreten am 01.01.2015

§ 45 (2) 4 , § 45 und § 104 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17. Juni 2014

§ § 171a, b  (BauGB)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

V/STR/65/0346/3009/10 Fortschreibung iSEK 2010

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

Im Rahmen des Bundeswettbewerbes Stadtumbau–Ost erstellte die Stadt Zeitz im Jahr 2002 ein Stadtentwicklungskonzept, das im selben Jahr durch den Stadtrat beschlossen wurde. Zum einen bildete es die Grundlage zur Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen, zum anderen war es die Grundlage zur Beantragung von Fördermitteln sowohl für den Rückbau von nicht mehr benötigtem Wohnraum als auch für Aufwertungsmaßnahmen im Rahmen der Modernisierung und Instandsetzung. Durch die finanzielle Unterstützung von Bund und Land sowohl in der Aufwertung als auch im Rückbau konnten in der Vergangenheit zahlreiche Projekte über Stadtumbau Ost verwirklicht werden, die dazu beigetragen haben das Stadtbild zu verändern und positiver zu gestalten.

 

Fortschritte in der Umsetzung des Stadtumbaus, Auswirkungen von Eingemeindungen, vorher nicht berücksichtigte Fragen der energetischen Stadterneuerung sowie demographische und wirtschaftliche Schrumpfungsprozesse, überregionale Abwanderung und ein damit verbundener erheblicher Wohnungsleerstand sowie die Evaluierung der Geltungsbereiche von Fördergebieten mit Vorschlägen für die Neuabgrenzung wurden in der Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2010 für den Stadtumbau berücksichtigt. Die Entwicklung hat gezeigt, dass die Stadtumbaumaßnahmen noch nachhaltiger der Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft angepasst werden müssen. Das heißt ganz konkret, dass nicht nur im Bereich des industriell gefertigten Wohnungsbaus der städtebauliche Funktionsverlust spürbar ist, sondern auch ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen in Randbereichen spürbar wird. Dies hat zur Folge, dass auch hier Maßnahmen vorgenommen werden müssen, die den Erfordernissen des Rückganges der Bevölkerung Rechnung tragen. Neue Aspekte des Klimaschutzes sollen in der zu beauftragenden Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes besondere Berücksichtigung finden. Das Stadtentwicklungskonzept 2010 hat als geplanten Durchführungszeitraum das Jahr 2020. Anträge in der Städtebauförderung erfolgen auf der Grundlage des gültigen Stadtentwicklungskonzeptes. Ein Programmjahr in der Städtebauförderung umfasst immer 5 Haushaltsjahre. Das heißt, die Anträge für das Programmjahr 2017 umfassen die Haushaltsjahre 2017 bis 2021. Der Durchführungszeitraum des derzeitigen iSEK endet 2020. Die Anträge für das Programmjahr 2017, die bis zum 30.11.2016 beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einzureichen sind, können also nicht mehr auf der Grundlage des gültigen iSEK erfolgen. Daher soll der Durchführungszeitraum vorerst bis 2025 verlängert werden.

 

Darüberhinaus soll das iSEK fortgeschrieben werden. Es besteht die Möglichkeit, für die Fortschreibung Fördermittel Stadtumbau Ost zu beantragen.